Wie die Gemeinde Neerach berichtet, gilt vom 1. April bis 31. Juli 2023 im Wald und bis 50 Meter ausserhalb des Waldes eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde.
Busdurchfahrt Gemeinde Neerach. - Bezirk Diesldorf
Busdurchfahrt Gemeinde Neerach. - Bezirk Diesldorf - Nau.ch / Simone Imhof
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Immer wieder kommt es vor, dass Hunde sich der Kontrolle entziehen und ihrem natürlichen Jagdtrieb folgen und Wildtiere jagen.

Die Wildtiere verlieren dabei wertvolle Energie. Verletzte Tiere verenden oft qualvoll und müssen von ihren Leiden erlöst werden.

Allgemeine Leinenpflicht für Hunde

Jungtiere gehen ein, weil das Muttertier fehlt. Während der Brut- und Setzzeit im Frühling und Sommer sind Wildtiere besonders anfällig auf Störungen und Gefahren.

Deshalb gilt neu jeweils vom 1. April bis 31. Juli im Wald und bis 50 Meter ausserhalb des Waldes eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde.

Das Hundegesetz wird entsprechend angepasst.

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