Ehrendingen

Ehrendingen ruft Strassenanstösser zum Pflanzrückschnitt auf

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Dielsdorf,

Wie die Gemeinde Ehrendingen mitteilt, werden Grundeigentümer bis 10. September 2023 gebeten, Bäume und Sträucher an öffentlichen Strassen und Wegen zu kürzen.

Ehrendingen
Blick auf Ehrendingen AG. - Wikipedia

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Wegen, Trottoirs und Plätzen werden ersucht, alle Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedigungen, welche in den Strassen- beziehungsweise Wegraum hineinragen, bis am 10. September 2023 zurückzuschneiden.

Hecken und Sträucher sind auf 0,60 Meter Abstand, gemessen ab der Grundstücksgrenze, zurückzuschneiden.

Bei Gehwegen hat der Rückschnitt auf die Hinterkante des Trottoirs zu erfolgen. Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen.

Lichthöhe und Sichtzonen sind einzuhalten

Über Strassen muss der Fahrraum bis auf eine lichte Höhe von mindestens 4,50 Meter freigehalten werden.

Über Gehwegen und Trottoirs muss die lichte Höhe mindestens 2,50 Meter betragen. Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln, Strassennamensschilder und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein.

An Strasseneinmündungen, Strassenkreuzungen und Ausfahrten auf die Strassen müssen Sichtzonen eingehalten werden.

Unfallrisiko wird durch Rückschnitt vermindert

In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 Zentimeter und einer solchen von drei Meter gewährleistet sein.

Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, wird die Gemeinde ohne weitere Ankündigung den rechtmässigen Zustand auf Kosten der betreffenden Grundeigentümer durch eine Fachperson ausführen lassen.

Mit diesen Massnahmen wird mitgeholfen, die nötigen Sichtzonen für Fahrzeuglenker und Passanten einzuhalten und das Unfallrisiko zu vermindern.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

sdf
365 Interaktionen
Über ein Jahr
Egerkinger Komitee
732 Interaktionen
Aufruf zu Hass?

MEHR AUS UNTERLAND

Bülach
Bülach
Urs Emmenegger
Wurde 80 Jahre alt
Embrach