Auf dem Friedhof Freienwil stehen Grabräumungen bevor
Wie die Gemeinde Freienwil informiert, haben Angehörige bis spätestens 31. August 2023 Zeit, den Grabschmuck abzuräumen.

Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit werden auf dem Friedhof Freienwil per 1. September 2023 diverse Gräber aufgehoben.
Betroffen sind die Gräber der Grab-Nummer 199 bis und mit Grab-Nummer 222, der Jahre 1992 bis 2002. Die Angehörigen werden gebeten, die Grabmäler und Pflanzen bis spätestens 31. August 2023 zu räumen.
Falls auf die Räumung innert dieser Frist verzichtet wird, erfolgt die Grabräumung durch die Gemeinde.
Die Grabsteine, allfällige Umfassungen, Pflanzen, Utensilien et cetera gehen nach dem 31. August 2023 entschädigungslos ins Eigentum der Einwohnergemeinde Freienwil über und werden fachgerecht entsorgt.