Alkohol-, Rauch- und Fahrverbot auf den Schularealen in Waldkirch
Der Konsum von Tabak, Alkohol und Betäubungsmitteln auf den Schularealen (Waldkirch und Bernhardzell) ist untersagt.

Nebst einem Reglement für Ruhe und Ordnung aus dem Jahre 2013 hat der Gemeinderat im selben Jahr ein Reglement über die Benützung von Gemeinde- und Schulanlagen durch Dritte erlassen. Darin wurde geregelt, dass der Konsum von Tabak, Alkohol und Betäubungsmitteln auf den Schularealen (Waldkirch und Bernhardzell) untersagt ist.
Für Veranstaltungen kann das Konsumieren von Alkohol gestattet werden. Zudem kann der Veranstalter im Aussenbereich Raucherzonen einrichten.
Das Reglement wurde vom 3. Juni bis zum 12. Juli 2013 dem fakultativen Referendum unterstellt. Während der Auflagefrist wurde das fakultative Referendum ergriffen und eine Urnenabstimmung wurde nötig.
24. November wurde das Reglement gutgeheissen
Am 24. November 2013 hat die Bürgerschaft von Waldkirch das Reglement gutgeheissen. Seither gilt auf den Schulanlagen von Waldkirch und Bernhardzell ein Verbot für den Konsum von Tabak, Alkohol und Betäubungsmitteln.
Auf eine Signalisation dieses Verbotes wurde bislang verzichtet. Aufgrund der Vorkommnisse der letzten Wochen und Monate wird auf allen Schularealen die Signalisation der Verbote durch Stelen und Bekanntmachung der Verbotszonen (Rayon) vorgenommen und die Einhaltung entsprechend kontrolliert.
Weitere Massnahmen werden aktuell durch die Gemeinde geprüft. Es hat sich gezeigt, dass durch die enge Zusammenarbeit zwischen Gemeinde, Polizei, Securitas und weiterer Institutionen, wie Jugendarbeit und Schule, gemeinsam konkrete Massnahmen beschlossen und umgesetzt werden konnten, welche bereits erste Wirkungen zeigen.