Verschiebung von kommunalem Urnengang
Die Gemeinde Klosters-Serneus verzichtet auf die geplante kommunale Urnenabstimmung vom 17. Mai 2020.

Der Bundesrat hat am 18. März 2020 beschlossen, auf die Durchführung der angeordneten eidgenössischen Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 zu verzichten, weil er die Voraussetzungen für eine ordnungsgemässe Durchführung der eidgenössischen Abstimmung vom 17. Mai 2020 sowohl in Bezug auf die Organisation im engeren Sinne (Logistik, Stimmabgabe, Auszählung) als auch für die Meinungsbildung zum jetzigen Zeitpunkt, aufgrund der Massnahmen zur Eindämmung des Covid-19 (Coronavirus), nicht als gegeben betrachtet. Aus denselben Gründen hat nun auch die Regierung des Kantons Graubünden am 20. März 2020 entschieden, die für den 17. Mai 2020 angeordnete Wahl der Regionalgerichte bezüglich der erforderlichen freien, öffentlichen Wahlgänge nicht durchzuführen und diese – wo keine stille Wahlen erfolgen – auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Mit Beschluss vom 20. März 2020 hat sich der Gemeindevorstand Klosters-Serneus den Entscheiden von Bund und Kanton angeschlossen und sich ebenfalls dafür ausgesprochen, auf die Durchführung der geplanten kommunalen Urnenabstimmung vom 17. Mai 2020 zu verzichten. Bekanntlich hatte der Gemeinderat Klosters-Serneus (Gemeindeparlament) anlässlich seiner Sitzung vom 19. Februar 2020 die Teilrevision der Klosterser Gemeindeverfassung und die in diesem Zusammenhang ebenfalls erforderliche Anpassung der kommunalen Gesetzessammlung betreffend die Änderung des Gemeindenamens von «Klosters-Serneus» in «Klosters» z. Hd. der Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 verabschiedet.
Die Vorlage zur Änderung des Gemeindenamens soll aufgrund dessen am nächstmöglichen Abstimmungstermin der Stimmbevölkerung von Klosters-Serneus zur Beschlussfassung unterbreitet werden.