Seewis im Prättigau erinnert an das Zurückschneiden der Bäume
Wie die Gemeinde Seewis im Prättigau mitteilt, ersucht sie alle Grundeigentümer, selbstständig ihre Bäume und Sträucher in Strassennähe zurückzuschneiden.

Die Gemeinde Seewis im Prättigau macht darauf aufmerksam, dass der Flur- und Dorfverordnung der Gemeinde Seewis Regelungen für Bäume und Sträucher entlang von Verkehrsflächen gelten.
Die Fahrbahn ist bis auf eine Höhe von vier Metern von überhängenden Ästen freizuhalten. Bepflanzungen, welche die Verkehrssicherheit gefährden, sind ungeachtet der gesetzlichen Grenzabstände untersagt.
Hecken und Sträucher sind auf die Eigentumsgrenzen zurückzuschneiden. Die Grundeigentümer und die zuständigen Hauswarte werden ersucht, sich unbedingt an diese Vorschrift zu halten und Bäume, Hecken und Sträucher laufend und unaufgefordert zurückzuschneiden.






