Schutz für Erstwohnraum: Davoser Kompromiss vor dem Landrat
Gegen die akute Wohnungsnot: Parteien und Initianten in Davos einigten sich auf eine Gesetzesrevision. Der Grosse Landrat berät am 20. August darüber.

Wie die Gemeinde Davos berichtet, haben alle Ortsparteien im Austausch mit dem Initiativkomitee der Erstwohnungsinitiative den Wohnungskompromiss erarbeitet. Der Kompromiss sieht wirksame Massnahmen zum Schutz von Erstwohnungen vor.
Davos leidet unter einer akuten Wohnungsnot, welche sich auch in der sehr tiefen Leerstandsziffer zeigt. Eine der Ursachen ist, dass von Einheimischen genutzte Wohnungen abgerissen und nach dem Neubau als Zweitwohnungen verkauft werden. Auf diese Weise gehen in Davos jedes Jahr über 50 Erstwohnungen verloren.
Um dieser Entwicklung Gegensteuer zu geben, haben sich die Davoser Ortsparteien mit dem Initiativkomitee der Erstwohnungsinitiative zusammengesetzt und einen gemeinsamen Kompromiss erarbeitet, der mit einer Teilrevision des Zweitwohnungsgesetz umgesetzt wird.
Schutzklausel greift bei grossen Veränderungen
Der Kompromiss sieht eine Schutzklausel für grosse Wohngebäude vor. Konkret geht es um Gebäude mit mindestens vier Wohnungen. Kleinere Gebäude und Einfamilienhäuser sind von der Schutzklausel ausgenommen.
Die Schutzklausel greift erst bei bedeutenden Veränderungen am Gebäude wie beispielsweise einem Ersatzneubau oder einer Auskernung. Die Hälfte der Wohnfläche bleibt in diesem Fall als Erstwohnraum erhalten und wird mit einem Grundbucheintrag gesichert. Die andere Hälfte der Wohnfläche kann frei genutzt und damit wie bereits heute auch in Zweitwohnungen umgewandelt werden.
Mit einer Ersatzabgabe kann die Hälfte der Erstwohnpflicht (25 Prozent der Gesamtfläche) abgegolten und zusätzlich in Zweitwohnungen umgewandelt werden. Die aus der Ersatzabgabe generierten Mittel fliessen in die Förderung von bezahlbarem Erstwohnraum. Einfache Erneuerungen, kleinere Erweiterungen oder energetische Sanierungen sind von der Klausel nicht betroffen.
Rückmeldungen aus Mitwirkung fliessen in Revision ein
In der öffentlichen Mitwirkung konnte sich die Bevölkerung zum Kompromiss äussern. Die Rückmeldungen aus der öffentlichen Mitwirkung enthalten neben grundsätzlichen Bemerkungen auch konkrete Verbesserungsvorschläge. Der Kleine Landrat hat alle Rückmeldungen geprüft und die Teilrevision des Zweitwohnungsgesetzes an einigen Stellen angepasst.
So wurde beispielsweise eine Bestimmung zur regelmässigen Wirkungsüberprüfung aufgenommen. Ebenfalls aufgenommen wurde ein Mechanismus, mit dem sich die Schutzklausel reduziert, sobald ein ausreichendes Erstwohnungsangebot bereitsteht.
Zudem wurde ein finanzieller Anreiz geschaffen, mit dem die freiwillige Unterstellung unter die Erstwohnungspflicht gefördert werden kann.
Parlament berät über Kompromissvorlage
Der Grosse Landrat wird am 20. August 2026 über die Teilrevision des Zweitwohnungsgesetz debattieren. Wird die Vorlage vom Parlament zuhanden der Volksabstimmung verabschiedet, so kann die Stimmbevölkerung über die Gesetzesanpassung entscheiden.
Das Initiativkomitee der Erstwohnungsinitiative hat sich bereit erklärt, die Volksinitiative zurückzuziehen, sofern die Kompromissvorlage vom Volk angenommen wird. Auf diese Weise kann auch die Planungszone rasch aufgehoben werden, was mehr Planungssicherheit für alle schafft.










