Wie die Gemeinde Schiers mitteilt, werden die Bewohner bei Umzug oder Zuzug und Wegzug gebeten, die Vorschriften der Einwohnerdienste einzuhalten.
Umzug
Umzug. - Pixabay
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Schiers informiert zu den Meldevorschriften der Einwohnerdienste. Wer in Schiers zwecks Niederlassung oder Aufenthalt zuzieht, hat sich innert 14 Tagen anzumelden.

Wer die Niederlassung oder den Aufenthalt in der Gemeinde aufgibt, hat sich ebenfalls innert 14 Tagen ordnungsgemäss abzumelden. Telefonische Abmeldungen können nicht angenommen werden.

Wer innerhalb der Gemeinde umzieht, hat dies innert 14 Tagen zu melden. Diese Meldepflicht besteht auch bei Umzug bzw. Wohnungswechsel innerhalb derselben Liegenschaft.

Wohnungs- und Logiswechsel

Die Meldepflicht für den Ein- und Auszug von Mietern bzw. von Logisnehmern obliegt dem Vermieter bzw. dem Logisgeber. Dies gilt auch für Umzüge innerhalb derselben Liegenschaft. Die Ein- oder Auszugsanzeige hat an die Einwohnerdienste zu erfolgen.

eUmzug

Die Gemeinde Schiers ist dem online-Portal eUmzug angeschlossen. Dieses bietet die Möglichkeit, Umzug oder Wegzug auf elektronischem Weg den Einwohnerdiensten mitzuteilen. Die Hinweise auf der Website sind zu beachten.

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