Wie die Gemeinde Luzein informiert, können Vereine und Organisationen aus der Jugendsportförderung Beiträge zur Unterstützung beantragen.
Ausblick auf Luzein.
Ausblick auf Luzein. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Gemeinde Luzein gewährt an Vereine und Organisationen, die sich über wesentliche Aktivitäten im Rahmen der Jugendsportförderung ausweisen können, Beiträge.

Die Beiträge sind zweckgebunden für die Jugendsportförderung des Vereins einzusetzen und werden nur für Jugendliche ausgerichtet, welche regelmässig Trainings und Übungen besuchen.

Beitragsberechtigt sind alle Vereine/Organisationen, die Jugendlichen mit Wohnsitz in der Gemeinde Luzein sportliche Aktivitäten anbieten und durch geschulte Leiter betreuen.

Vereine/Organisationen mit Sitz in der Gemeinde Luzein werden speziell gefördert.

Einreichfrist der Gesuche ist der 14. April 2023

Die interessierten Vereine haben die Gesuche zur Ausrichtung der Jugendsportförderungsbeiträge pro 2023 bis am 14. April 2023 an den Gemeindevorstand Luzein, Gemeindehaus in Pany, einzureichen und alle erforderlichen Unterlagen beizulegen.

Diese sind: Mitgliederverzeichnis der Jugendlichen bis zum 20. Altersjahr, welche regelmässig die Trainings und Übungen besuchen, mit Alters- und Wohnsitzangabe (Stand: 31. Dezember 2022), die Anzahl Jugendliche, die einem höheren Kader angehören, mit Namensangabe, Kaderzugehörigkeit und Alter.

Ausserdem ist der Trainingsplan, die vorgesehenen Wettkämpfe und die Anzahl der Leiter und deren Ausbildung anzugeben.

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