Klosters verschiebt Ersatzwahl des Gemeindepräsidiums
Der erste Wahlgang für das Klosterser Gemeindepräsidium findet nun am 30. November 2025 statt. Hansueli Roth überbrückt die Mindestvakanz bis März 2026.

Wie die Gemeinde Klosters mitteilt, wurde mangels vorliegender Kandidaturen der erste Wahlgang für die Ersatzwahl des Gemeindepräsidiums vom 28. September 2025 verschoben. Dieser 1. Wahlgang findet nun aufgrund eines entsprechenden Gemeindevorstandsbeschlusses definitiv im Rahmen des Urnengemeinde-Abstimmungstermins vom 30. November 2025 statt.
Gemäss einer Übergangsbestimmung in der seit 1. Januar 2025 geltenden Klosterser Gemeindeverfassung (künftig gestaffelte Wahlen für die Exekutive Klosters) erfolgt die Ersatzwahl über die aktuelle Amtsperiode 2025/28 hinaus, bis Ende 2030. Aktuell haben eine geeignete potenzielle Kandidatin und ein geeigneter potenzieller Kandidat substantielles Interesse an einer Nachfolge ins Klosterser Gemeindepräsidium angemeldet.
Zurzeit werden durch die eine Kandidatur erwägenden Personen weitere Abklärungen getroffen und mit den Ortsparteien letzte Gespräche geführt, weshalb noch keine Namen bekannt gegeben werden können.
Hansueli Roth überbrückt Mindestvakanz bis März 2026
Ein allfälliger 2. Wahlgang wurde provisorisch auf den 21. Dezember 2025 angesetzt, damit nicht noch ein zusätzlicher Monat im Hinblick auf den frühestmöglichen Amtsantritt verstreicht.
Beide allenfalls ins Klosterser Gemeindepräsidium Nachfolgenden sind mit der Gemeinde und der Region auf unterschiedliche Weise verbunden, jedoch aktuell ausserhalb der Gemeinde wohnhaft. Die Kündigungsfrist im Rahmen ihrer ungekündigten Arbeitsverhältnisse beträgt bei beiden 3 Monate.
Aufgrund dieser Ausgangslage hat der Vorstand der Gemeinde Klosters den amtierenden Gemeindepräsidenten Hansueli Roth angefragt, ob er bereit sei, die in jedem Fall gegebene Mindestvakanz vom 1. Januar bis 31. März 2026 zu überbrücken. Gemeindepräsident H. Roth, dem die Gemeinde Klosters ein grosses Anliegen ist und der seine Kollegin und Kollegen während dieser Vakanz unterstützen will, hat deshalb seinen definitiven Rücktritt erst auf Ende März 2026 erklärt.
Im Weiteren wird Gemeindepräsident Roth auch über die bis im März fortgesetzte Wahrnehmung des Klosterser Gemeindepräsidiums hinaus – im Einverständnis des Gemeindevorstands und auf Wunsch des Verwaltungsrats der Davos Destinations-Organisation (DDO) – sein Verwaltungsratsmandat bei der DDO noch bis mindestens Ende 2026 (laufende Amtszeit) wahrnehmen.