In Grüsch wird die obligatorische Schiesspflicht absolviert
Wie die Gemeinde Grüsch mitteilt, kann man die obligatorische Schiesspflicht 2022 am 20. August 2022 in «Au» in Grüsch absolvieren.

Dienstpflichtige, welche im 2021 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden und Armeeangehörige, welche 2022 aus der Armee entlassen werden und nicht mehr schiesspflichtig sind, sind im 2022 schiesspflichtig.
Schiesspflichtige können ihre obligatorische Bundesübung auf der Schiessanlage am Samstag, 20. August 2022, von 13.30 bis 16 Uhr in «Au» in Grüsch absolvieren.
Zur obligatorischen Schiessübung soll man das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, das Dienstbüchlein, das Schiessbüchlein oder den Militärischen Leistungsausweis, einen amtlichen Ausweis (ID-Karte), die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug und den persönlichen Gehörschutz mitnehmen.
Ohne diese Unterlagen kann nicht geschossen werden. Jeder Schütze muss vor Betreten des Schützenhauses den Magazin aus der Waffe entfernen, den Verschluss öffnen, die Waffe sichern und den Gehörschutz benutzen.