Gemeindeverwaltung erhält ein neues Internes Kontrollsystem
Das Interne Kontrollsystem (IKS) von Klosters ist ein Instrument zur systematischen Überwachung betrieblicher Prozesse und finanzieller Risiken.

Anlässlich der Gemeinderatssitzung vom Mittwochabend, 15. April 2026, wurde das in den vergangenen Monaten mit Unterstützung der Calun AG (vormals Capol und Partner AG), Chur, ausgearbeitete neue Interne Kontrollsystem (IKS) der Gemeindeverwaltung Klosters vorgestellt. Das teilt die Gemeinde am Donnerstag mit.
Das in den kommenden Monaten umzusetzende IKS wurde durch Marco Schlegel, Leiter Verwaltung und IKS-Verantwortlicher der Gemeindeverwaltung, den Ratsmitgliedern präsentiert.
Zweckmässige Mittelverwendung sicherstellen
Das Interne Kontrollsystem (IKS) in Gemeinden ist ein Instrument zur systematischen Überwachung betrieblicher Prozesse und finanzieller Risiken.
Im Rahmen der Einführung des IKS in der Gemeinde Klosters werden – unter Berücksichtigung der Risikolage und des Kosten-Nutzen-Verhältnisses – notwendige Massnahmen getroffen und entsprechende Weisungen erlassen, um das Gemeindevermögen zu schützen, die zweckmässige Verwendung der Mittel sicherzustellen, Fehler und Unregelmässigkeiten bei der Buchführung zu verhindern und aufzudecken sowie die Ordnungsmässigkeit der Rechnungslegung und die verlässliche Berichterstattung zu gewährleisten.
Bis dato nicht verschriftliche Prozesse nun verbindlich festgehalten
Gemäss der laut kantonalem Finanzhaushaltsgesetz geltenden Übergangsfrist sind die Gemeinden unter anderen verpflichtet, bis spätestens Ende 2027 ein IKS einzuführen.
Bei der Institutionalisierung des IKS in der Klosterser Gemeindeverwaltung wurden, nebst der Erarbeitung und Dokumentierung von neuen Prozessen, vor allem bestehende bis dato nicht verschriftlichte Prozesse und deren Risiken verbindlich festgehalten.
Beim Aufbau des IKS der Gemeinde wurden acht Prozesse beziehungsweise Bereiche festgelegt. Für jeden Bereich wurden Risiken, Kontrollaktivitäten und Kontrollnachweise und die Verantwortlichkeiten definiert.
Wissensverlust bei Personalwechsel zukünftig geringer
Die Überprüfung der durch die für die Prozesse Verantwortlichen durchgeführten Kontrollnachweise erfolgt Ende des jeweiligen Jahres durch den IKS-Verantwortlichen.
Auf der Basis dieser Kontrolle wird ein jährlicher Bericht zu Händen des Vorstands und der Geschäftsleitung erstellt, aus dem unter anderen die Wirksamkeit der Kontrolle, die festgestellten Schwächen und Risiken sowie die aufgrund dessen umzusetzenden Massnahmen hervorgehen.
Gemeinderats- und Geschäftsprüfungskommission (GPK)Mitglied, Hanspeter Ambühl, FDP, äussert sich erfreut über die erfolgte – durch Revisionsstelle und Geschäftsprüfungskommission seit Längerem geforderte – Einführung eines institutionalisierten IKS in der Gemeinde Klosters.
Gemeindevorstandsmitglied Stephanie Mayer-Bruder, SVP, langjähriges ehemaliges GPK-Mitglied, hielt weiter fest, dass dank des umfassend dokumentierten, allen Mitarbeitenden zugänglichen IKS künftig bei Personalwechseln der Verlust von wichtigem diesbezüglichem Wissen vermieden werden kann.






