Davos

    Erste Ortsplanungsrevision mit elektronischer Mitwirkung in Davos

    Gemeinde Davos
    Gemeinde Davos

    Prättigau,

    Wie die Gemeinde Davos mitteilt, ist die Färbi-Areal-Planung, wonach zusätzliche Erstwohnungen gebaut werden sollen, bis 16. Juli 2023 in der Mitwirkung.

    Färbi-Areal
    Derzeit unbebautes Färbi-Areal. Am oberen Ende der Wiese befindet sich die Kantonsstrasse (Landwasserstrasse). Am rechten Bildrand ist das Gebäude des Pflegeheims des Spitals Davos erkennbar. - Gemeinde Davos

    Der Kleine Landrat hat am 12. Juni 2023 die Unterlagen zur Teilrevision der Ortsplanung zum Färbi-Areal letztmals beraten und zur öffentlichen Mitwirkung verabschiedet.

    Die Mitwirkung dauert vom 16. Juni bis zum 16. Juli 2023. Als Informationsgrundlage dient der Planungs- und Mitwirkungsbericht.

    Zur Beurteilung durch die Öffentlichkeit stehen sodann drei Pläne, die das Projekt im Färbi-Areal genauer definieren: der Zonenplan Färbi, der zugehörige Generelle Gestaltungsplan und der Generelle Erschliessungsplan. Diese Mitwirkung wird nun erneut auf elektronischen Weg durchgeführt.

    Mitwirkungsplattform ist der Davoser Bevölkerung bekannt

    Auf der Gemeindewebseite können erwähnte Unterlagen eingesehen und während der Auflagefrist begründete Vorschläge und Einwendungen eingereicht werden.

    Die verwendete Mitwirkungsplattform ist der Davoser Bevölkerung bereits bekannt.

    Sie wurde erstmals und mit Erfolg im Rahmen des Erarbeitungsprozesses zum Kommunalen räumlichen Leitbild im Herbst 2022 verwendet.

    Damals sind von über 140 Personen und Organisationen weit über 600 Eingaben vorgenommen worden.

    Rückmeldungen sind auf Papier- und Postweg möglich

    Selbstverständlich können Rückmeldungen nach wie vor auch auf dem Papier- und Postweg an die Gemeinde eingegeben werden, die gleichrangig in das Verfahren miteinbezogen werden.

    Das Projekt im Färbi-Areal sieht vor, dass am Eingang zu Davos Platz in den kommenden Jahren ein familienfreundliches Wohnquartier für Einheimische entwickelt werden soll.

    Entstehen sollen ausschliesslich Erstwohnungen, wobei ein angemessener Anteil an Mietwohnungen vorzusehen ist.

    Geplant sind über 60 Wohneinheiten, grossmehrheitlich Geschosswohnungen, teils aber auch als Wohnungen in Reihenhäusern.

    Kleiner Landrat erhofft sich aktiven Mitwirkungsprozess

    Der Kleine Landrat erhofft sich wiederum einen aktiven Mitwirkungsprozess, so dass anschliessend ein ausführliches und breites Beurteilungsspektrum aus der Bevölkerung vorliegt.

    Dem Kleinen Landrat ist es damit im Anschluss möglich, alle vorliegenden Aspekte im Zusammenhang mit dieser Arealentwicklung zusammenzubringen, zu würdigen und ihrer Priorität entsprechend zu berücksichtigen.

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