Wie die Gemeinde Schiers mitteilt, dürfen «Zuzi» bis 31. März und «Lauboda und Plattis» und «Terschieb und Palangga» bis 30. April 2024 nicht betreten werden.
Dorfzentrum Schiers.
Dorfzentrum Schiers. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
Ad

Das Gebiet «Zuzi» in Böschis darf vom 15. Januar bis 31. März 2024 nicht betreten werden.

Ausgenommen ist der direkte Zugang der Eigentümer und Mieter zu ihren Liegenschaften. Wege zu diesen Liegenschaften dürfen nicht verlassen werden.

Die Gebiete «Lauboda und Plattis» und «Terschieb und Palangga» dürfen vom 1. Februar bis 30. April 2024 nur auf den Wegen betreten werden.

Landkarte mit eingezeichneten Wegen kann auf der Webseite der Wildruhezonen gefunden werden.

Fehlbare werden gebüsst

Während der angegebenen Zeiten werden Kontrollen durchgeführt.

Fehlbare werden vom Gemeindevorstand gemäss Gesetz über die Wildruhezonen der Gemeinde Schiers gebüsst.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

GesetzSchiers