Davos setzt Feuerwerksverbot auch zu Silvester durch

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    Das Feuerwerksverbot in Davos gilt ganzjährig, auch zu Silvester. Lärmfreie Alternativen wie Wunderkerzen, Laser- oder Lichtshows werden toleriert.

    Gemeinde Davos und im Hintergrund der Skilift Bünda. - Kanton Graubünden
    Gemeinde Davos und im Hintergrund der Skilift Bünda. - Kanton Graubünden - Nau.ch / Simone Imhof

    Wie die Gemeinde Davos mitteilt, hat die Davoser Stimmbevölkerung vor über drei Jahren mit grosser Mehrheit einem ganzjährigen Feuerwerksverbot zugestimmt. Verboten ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern wie auch das Steigenlassen von Himmelslaternen.

    Das Verbot gilt auch in der Nacht von Silvester ins neue Jahr. Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden mit einer Strafe von bis zu 5000 Franken gebüsst.

    Da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, sind Hotelbetreibende und Ferienwohnungsvermietende aufgefordert, ihre Gäste über das Feuerwerksverbot zu informieren.

    Soweit kein Lärm produziert wird, sind Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer, römische Lichter, Vulkane, Fackeln oder Höhenfeuer erlaubt. Auch lärmfreie Feuer-, Laser- oder Lichtshows sind zulässig.

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