

Davos erinnert an das Feuerwerksverbot

Das Abbrennen von Feuerwerk in der Gemeinde Davos wurde in der Gemeindeabstimmung vom 27. September 2020 grundsätzlich verboten. Darunter fallen das Abbrennen jeglicher Feuerwerkskörper und das Steigenlassen von Himmelslaternen. Dieses Verbot gilt während des ganzen Jahres.
Der Kauf und Verkauf von Feuerwerksartikeln und das Lagern derselben sind nicht verboten. Hotelbetreiber und Ferienwohnungsvermieter werden gebeten, ihre Gäste auf das Davoser Feuerwerksverbot hinzuweisen.
Feuerwerke ohne spezielle Lärmeffekte sind von dem Verbot ausgenommen
Soweit keine speziellen Lärmeffekte produziert werden, bleiben vom Feuerwerksverbot Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer, römische Lichter, Vulkane, Fackeln, Feuershows, aber auch Höhenfeuer, Laser- und andere Lichtshows ausgenommen.
Ausnahmen können für überregionale Anlässe gemacht werden
Für Anlässe von überregionaler Bedeutung kann der kleine Landrat auf entsprechende Gesuche hin Ausnahmebewilligungen erteilen. Abhängig von der Grösse und Dauer der Feuerwerke werden dafür Abgaben zwischen 1000 bis 3000 Franken erhoben. Von den Abgaben sind jeweils die Hälfte der Beträge dem Fonds für Projekte zur Verminderung von CO2-Immissionen zuzuführen.
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