Davos erarbeitet Masterplan zur Neugestaltung des Zentrums
Wie die Gemeinde Davos mitteilt, hat der Kleine Landrat den Einsatz von maximal 70 Millionen Franken für die Neugestaltung des Ortszentrums Davos Dorf bestimmt.

Für die Neugestaltung des Ortszentrums Davos Dorf wird der Kleine Landrat finanzielle Mittel von maximal 70 Millionen Franken einsetzen.
Mit diesem finanziellen Rahmen kann die Gemeindeexekutive sicherstellen, dass andere für die Gemeinde bedeutende Investitionen nicht aus der Finanzplanung gestrichen werden müssen.
Mögliche Beteiligung des Bundes
Eine mögliche Beteiligung des Bundes an den Investitionen zum Generationenprojekt wird derzeit geprüft. Der Bund beteiligt sich im Rahmen seiner Agglomerationsprogramme an den Kosten von Verkehrsprojekten in den Städten und Agglomerationen.
Das Davoser Generationenprojekt könnte sich für eine entsprechende Finanzierung gut eignen. Voraussetzung für Beiträge des Bundes ist, dass die Gemeinde die Verkehrs- und Siedlungsentwicklung wirkungsvoll aufeinander abstimmen kann.
Diese Planungsarbeiten laufen derzeit auf Hochtouren. Noch im Jahr 2023 soll entschieden werden, ob eine Davoser Bewerbung für das Agglomerationsprogramm der fünften Generation des Bundes sinnvoll ist.
Beste Variante eruieren
Der Finanzplan der Gemeinde wird durch den Grossen Landrat an seiner Sitzung vom 14. September 2023 behandelt.
Das siegreiche Wettbewerbsprojekt vom Herbst 2022 zur Neugestaltung des Ortszentrums Davos Dorf wird derzeit weiter optimiert.
Für die Aufgabenstellungen zum Verkehr werden jeweils mehrere Varianten geprüft. Anhand eines Kriterienkataloges werden die Varianten dann bewertet und die jeweils beste Lösung für jede Aufgabenstellung ausgewählt.
Öffentliche Veranstaltung über die Projektentwicklung
Im Herbst dieses Jahres 2023 soll der Masterplan zur Neugestaltung des Ortszentrums Davos Dorf vorliegen und die Bevölkerung noch in diesem Jahr an einer öffentlichen Veranstaltung über die Projektentwicklung orientiert werden.
Zuvor werden Gespräche mit den betroffenen Grundeigentümern sowie der Anwohnerschaft geführt.