Kanton Bern gibt grünes Licht für Windpark im Berner Jura

    Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat ein Windparkprojekt der BKW und der Gemeinden Courtelary, Cortébert und Corgémont gutgeheissen.

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    Regenwolken ziehen über einen Windpark. - dpa

    Die Chancen stehen gut, dass im Berner Jura ein neuer Windpark mit drei Turbinen entsteht: Wie die drei Gemeinden und der Berner Energie- und Infrastrukturkonzern am Dienstag, 3. Mai 2022, mitteilten, wies das AGR alle Einsprachen gegen die Pläne ab. Die drei Exekutiven begrüssen den Entscheid, welcher zur Entwicklung von sauberen Energien beitrage.

    Falls gegen den AGR-Entscheid nicht Rekurs ergriffen wird, könnten die Bauarbeiten frühestens im Herbst dieses Jahres beginnen. Das Windparkprojekt war an den Gemeindeversammlungen mit jeweils über 90 Prozent Zustimmung angenommen worden.

    Laut den zwei Mitteilungen steht die Stiftung für Landschaftsschutz Schweiz hinter dem Projekt. Keine Umweltorganisation habe etwas dagegen. Die drei Windturbinen entstehen laut der BKW östlich des bestehenden Windparks der Juvent SA auf dem Mont-Soleil respektive Mont-Crosin. Dies auf Gebiet der Gemeinden Cortébert und Corgémont. Bauherrin ist laut der BKW-Medienstelle die BKW.

    Regionaler Richtplan Windenergie geht in Mitwirkung

    Ebenfalls am Dienstag hat der Verein seeland.biel/bienne einen regionalen Richtplan Windenergie in die öffentliche Mitwirkung geschickt. Er hatte 2018 beschlossen, einen solchen Plan zu erarbeiten, falls ein ausreichendes Windenergiepotenzial bestehe.

    Er findet nach Abklärungen, dass zwei Gebiete am Hagneckkanal sowie der Büttenberg bei Biel wären fürs Aufstellen von Windturbinen am besten geeignet sind. Er bezeichnet diese Areale als «prioritäre Gebiete», wie er am Dienstag mitteilte.

    Der Verein strebt an, dass im Seeland die Sonnenenergie überdurchschnittlich stark und die Windenergie durchschnittlich stark entwickelt wird. Das Windenergie-Ziel könne mit der Realisierung von zwei, allenfalls drei Standorten erreicht werden, schreibt er.

    Ob in den priorisierten Gebieten Windpärke errichtet würden, obliege nun den betroffenen Gemeinden, heisst es weiter. Sie könnten im Rahmen ihrer Nutzungsplanung die regionalen Windenergiegebiete konkretisieren. Grundsätzlich erhöhe sich mit dem Richtplan die Planungssicherheit für interessierte Windparkbetreiber und Gemeinden.

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