Vor GR-Gericht: Adam Quadroni erhält Recht

Gerrit Fredrich
Gerrit Fredrich

Chur,

Die Beschwerde von Adam Quadroni zur Versteigerung seines Grundbesitzes wurde vom Kantonsgericht gutgeheissen. Das Konkursamt muss nachbessern.

Adam Quadroni
Der Bündner Whistleblower Adam Quadroni. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Grundbesitz des Whistleblowers Adam Quadroni sollte versteigert werden.
  • Das Bündner Kantonsgericht hat jedoch eine Beschwerde des 53-Jährigen angenommen.
  • Das Konkursamt Engiadina Bassa/Val Müstair muss nun nachbessern.

Das Bündner Kantonsgericht hat die Beschwerde des Whistleblowers Adam Quadroni gegen die Versteigerung seines Grundbesitzes angenommen. Das Konkursamt Engiadina Bassa/Val Müstair hatte ursprünglich eine Auktion für Mitte August geplant. Doch diese wurde aufgrund von Bedenken bezüglich der kurzen Frist und mangelnder Informationen über die Objekte ausgesetzt.

Wie die «Südostschweiz» berichtet, kritisierte Quadronis Anwalt, dass Informationen zu den Objekten hauptsächlich auf einer sechs Jahre alten Schätzung basierten. «Es gibt kaum einen besseren Weg, einen hohen Versteigerungserlös zu verhindern», sagte er. Das Gericht stimmte dieser Argumentation weitgehend zu. Es bemängelte auch, dass aktuelle Entwicklungen wie eine Zonenplanänderung und ein Wasserschaden an einer Jagdhütte nicht berücksichtigt wurden.

Ein Fall für das Konkursamt

Nun muss das Konkursamt sicherstellen, dass ein Fachmann den Wert der Liegenschaften neu bewertet. Ausserdem müssen ausreichende Informationen für potenzielle Käufer bereitgestellt werden. Erst danach kann ein neuer Termin für die Versteigerung festgelegt werden. Die Kosten für Quadronis Rechtsbeistand in Höhe von rund 3000 Franken werden vom Kanton Graubünden getragen.

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