Churwalden verlängert die Planungszone der Ortsplanrevision
Wie die Gemeinde Churwalden mitteilt, wird die Planungszone betreffend die Revision der Ortsplanung erneut bis 11. Januar 2025 verlängert.

Derzeit ist in der Gemeinde Churwalden eine vom Gemeindevorstand am 6. Dezember 2018 erlassene sowie am 20. August 2020 und 28. Dezember 2022 verlängerte Planungszone betreffend die Revision der Ortsplanung in Kraft.
Gestützt auf Artikel 21 des Kantonalen Raumplanungsgesetztes (KRG) hat der Gemeindevorstand an seiner Sitzung vom 14. Dezember 2023 beschlossen, die Planungszone wie folgt bis am 11. Januar 2025 zu verlängern.
Zweck der Planungszone
Die Planungszone dient insbesondere der Überprüfung und Anpassung der Bauzonen (Wohn-, Misch- und Zentrumszonen) entsprechend den Vorgaben von Artikel 15 Absatz eins und zwei RPG sowie des am 20. März 2018 beschlossenen kantonalen Richtplans – Siedlung (KRIP-S).
Weiterhin kümmert sie die um die Umsetzung der weiteren Vorgaben von Artikel 15 RPG sowie des KRIP-S, insbesondere betreffend Förderung einer hochwertigen baulichen Siedlungsentwicklung nach innen.
Ganzes Gemeindegebiet ist betroffen
Die Planungszone umfasst das ganze Gemeindegebiet.
Das Departement für Volkswirtschaft und Soziales hat der Verlängerung der Planungszone mit Verfügung vom 22. Dezember 2023 zugestimmt.
In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte.
Insbesondere dürfen Bauvorhaben nur bewilligt werden, wenn sie weder den rechtskräftigen noch den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen.
Innert 30 Tagen können Beschwerden eingereicht werden
Nach Genehmigung der revidierten Planungsmittel durch die Regierung des Kantons Graubünden wird die Planungszone wieder aufgehoben.
Gegen die vorliegende Verlängerung der Planungszone kann innert 30 Tagen ab dem 12. Januar 2024 bei der Regierung des Kantons Graubünden Beschwerde erhoben werden.