Churwalden erinnert an die Grünpflege entlang der Strassen
Wie die Gemeinde Churwalden mitteilt, werden Grundeigentümer gebeten, Sträucher und Bäume entlang öffentlicher Strassen bis 30. November 2023 zurückzuschneiden.

Gemäss Artikel 77 des Baugesetzes der Gemeinde Churwalden haben Einfriedungen, Pflanzen, Lebhäge, Zäune, Parkplätze, Anlagen et cetera ein Mindestabstand von 50 Zentimeter gegenüber öffentlichen Strassen (Strassen- und Trottoirrand) und Wegen einzuhalten.
Beeinträchtigen Pflanzen fremdes Eigentum, die öffentliche Sicherheit oder verunstalten sie das Orts- und Landschaftsbild, kann die Baubehörde die Beseitigung der Pflanzen anordnen.
Die Strassenfahrbahn muss bis auf eine Höhe von fünf Meter, das Trottoir bis auf eine solche von 3,50 Meter von überhängenden Ästen von Sträuchern, Zier- und Obstbäumen freigehalten werden (Artikel 21 der kantonalen Strassenverordnung).
Baumschnittfrist bis 30. November 2023
Das Bauamt Churwalden ersucht die Grundeigentümer, sich an diese Vorschriften zu halten und Bäume und Sträucher entlang von Strassen beziehungsweis Gehwegen bis spätestens 30. November 2023 entsprechend zurückzuschneiden.
Im Unterlassungsfall werden diese Arbeiten anschliessend ohne weitere Ankündigung auf Kosten der säumigen Anstösser durch die Gemeinde ausgeführt.