Wie die Gemeinde Churwalden mitteilt, sind leer stehende Wohnungen und Häuser bis zum bis 5. Juni 2023 der Gemeinde zu melden.
Gemeindehaus Churwalden.
Gemeindehaus Churwalden. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Weite Kreise der Wirtschaft, der Bauwirtschaft und der Konjunkturforschung benötigen detaillierte Informationen über die Entwicklung des Immobilienmarktes der gesamten Schweiz.

Die Gemeinden führen deshalb für das Bundesamt für Statistik jährlich die Zählung der leerstehenden Wohnungen und Häuser in den Gemeinden durch.

Gemäss Bundesstatistikgesetz ist die Mitarbeit an der Zählung für die Eigentümer sowie Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch.

Ferien-oder Zweitwohnungen zählen mit

Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am 1. Juni 2023 unbesetzt, aber bewohnbar sind und die zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden.

Mitzuzählen sind Ferien-oder Zweitwohnungen und -häuser, sofern sie zur Dauermiete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf ausgeschrieben sind.

Eigentümer und Verwaltungen werden gebeten, bis zum 5. Juni 2023 mitzuteilen, welche Wohnobjekte am Stichtag leer standen.

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