Die Bündner Regierung hat sich aus Gründen besonderer Betroffenheit zur Abstimmung über die Revision des eidgenössischen Jagdgesetzes am 27. September geäussert. Sie empfiehlt die Vorlage zur Annahme.
Jagdgesetz Abstimmung
Das Parlament will den Schutz des Wolfs im revidierten Jagdgesetz lockern. Der Bundesrat empfiehlt ein Ja. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ALEXANDRA WEY
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Die Bündner Regierung hat sich aus Gründen besonderer Betroffenheit zur Abstimmung über die Revision des eidgenössischen Jagdgesetzes am 27. September geäussert. Sie empfiehlt die Vorlage zur Annahme.

Graubünden sei bisher der einzige Kanton, der sich umfassend mit der Thematik der Grossraubtiere habe auseinandersetzen müssen, schrieb die Kantonsregierung am Dienstag in ihrer Stellungnahme. Neben periodisch auftretenden Bären und einer namhaften Luchspopulation habe sich der Wolf im ganzen Kanton ausgebreitet und durch eine stark zunehmende Zahl von Ereignissen erhebliche Probleme in der Landwirtschaft verursacht.

Probleme schuf die hohe Wolfsdichte laut der Regierung auch für den Tourismus. Sie schrieb: «Aufgrund der Wolfspräsenz aufgescheuchte Tiere der Rindviehgattung bergen eine Gefahr, wenn sie auf Weiden und Alpen gegenüber Gästen und Personal ein aggressives Abwehrverhalten entwickeln.»

Das teilrevidierte Jagdgesetz trägt laut der Bündner Regierung der steigenden Zahl von Wölfen Rechnung. Es erlaube den Kantonen, den Wolfsbestand «verantwortungsbewusst zu regulieren, um Schäden an Nutztieren zu verhindern».

Praxis der Bündner Kantonsregierung ist es, sich normalerweise nicht zu eidgenössischen Abstimmungen zu äussern, sondern sich vor Urnengängen in Zurückhaltung zu üben. Liegt jedoch eine besondere Betroffenheit vor, wird diese Praxis ausser Kraft gesetzt. Das Jagdgesetz wurde auch auf Anstoss von Bündner Seite revidiert. Ständerat Stefan Engler (CVP) leitete die Gesetzesänderung in der kleinen Kammer mit einer Motion ein.

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