Wie die Gemeinde Churwalden schreibt, ist das Betreten und Befahren von landwirtschaftlichem Land für Unberechtigte vom 15. April bis 10. Oktober 2024 verboten.
Landschaftsfoto Churwalden.
Landschaftsfoto Churwalden. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
Ad

Das Betreten und Befahren von landwirtschaftlich genutztem Land ist gestützt das Flur-, Weide- und Alpgesetz der Gemeinde Churwalden während der Vegetationszeit vom 15. April bis 10. Oktober 2024 für Unberechtigte untersagt.

Die Gemeinde appelliert speziell an die Hundebesitzer, keine Gegenstände in die Wiesen zu werfen und das Apportieren mit ihrem Liebling zu unterlassen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Churwalden