Zweite Phase der Ortsplanungsrevision Cham geht in die Mitwirkung

Gemeinde Cham
Gemeinde Cham

Region Cham,

Wie die Gemeinde Cham angibt, wurde mit der öffentlichen Mitwirkung ein weiterer Meilenstein der Ortsplanungsrevision erreicht. Damit ist das Projekt auf Kurs.

Luftaufnahme Gemeinde Cham
Eine Luftaufnahme der Gemeinde Cham. - Gemeinde Cham

Die Gemeinde Cham ist im Jahr 2019 in die Ortsplanungsrevision gestartet. Dies mit dem Ziel, die Vorgaben für das Planen und Bauen im Gemeindegebiet zu aktualisieren. Auch die restlichen Zuger Gemeinden befinden sich aktuell in diesem mehrjährigen Prozess.

Nachdem in einem ersten Schritt unter breiter Mitwirkung in Cham das Raumentwicklungskonzept (REK) erarbeitet wurde, kann sich die Bevölkerung nun zur zweiten Phase der Ortsplanungsrevision äussern.

Die entsprechende Mitwirkung läuft vom 9. September bis 1. November 2022 und ist zweigeteilt. Somit können Interessierte zur Nutzungsplanung (Zonenplan, Bauordnung und Parkplatzreglement) und zum Richtplan Verkehr und Strassenräume jeweils gesondert teilnehmen und Stellung beziehen.

Konkret kann sich die Bevölkerung zu beiden Themenfeldern im Rahmen einer Befragung äussern, ob sie mit der Stossrichtung der massgebenden Veränderungen einverstanden ist.

Zweigeteilte Mitwirkungsmöglichkeit

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, konkrete Hinweise und Ergänzungen zu den detaillierten Inhalten der Planungsmittel zu verfassen.

«Mit dieser zweigeteilten Mitwirkungsmöglichkeit haben wir eine Form gewählt, die es möglichst vielen Personen gestatten soll, ihre Meinung zu den beabsichtigten Änderungen mitteilen zu können – auch solchen, die sich bis anhin wenig mit raumplanerischen Themen beschäftigt haben», erläutert Mirjam Landwehr, Gesamtprojektleiterin der Chamer Ortsplanungsrevision.

Sowohl auf der Mitwirkungs- als auch auf der Gemeindewebseite können die Entwürfe der Planungsmittel heruntergeladen werden. Zudem sind sie in der öffentlichen Auflage der Abteilung Planung und Hochbau am Dorfplatz 6 in Cham einsehbar.

«Formulierte Ziele werden verbindlicher gemacht»

«Mit den überarbeiteten Planungsmitteln werden diverse im Raumentwicklungskonzept formulierten Ziele verbindlicher gemacht – wir machen damit einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung unserer Vision 2040 und der gemeinsamen Gestaltung von Cham.

Es freut mich sehr, dass nach einem intensiven Prozess nun die entsprechenden Entwürfe vorliegen und das erste Mal von der Öffentlichkeit kommentiert werden können», freut sich Rolf Ineichen, Vorsteher der Abteilung Planung und Hochbau.

Für diesen Meilenstein hat der Gemeinderat Cham Ende August 2022 die Entwürfe von Bauordnung, Zonenplan, Parkplatzreglement sowie Richtplan, Verkehr und Strassenräume freigegeben.

Verschiedenste Aspekte hatten Einfluss auf Planungsmittel-Entwürfe

Diese Planungsmittel wurden unter Berücksichtigung der Ziele aus dem Raumentwicklungskonzept, der neuen gesetzlichen Vorgaben, der veränderten Rahmenbedingungen sowie sich abzeichnenden Trends revidiert.

Ein externes Planungsbüro hat die Entwürfe in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, dem Gemeinderat und der zuständigen Kommission erstellt. Bauordnung und Zonenplan sollen in gewissen Bereichen weitgehende Veränderungen erfahren, das Parkplatzreglement wird punktuell angepasst.

Alle drei sind grundeigentümerverbindlich – das bedeutet, dass sich alle, die in Cham bauen möchten, an die Vorgaben halten müssen. Daneben wird auch der Richtplan Verkehr und Strassenräume revidiert.

Dieser wird neu auch eine Teilkarte zur angestrebten Strassenraumgestaltung beinhalten. Der Richtplan ist behördenverbindlich, also verbindlich für die Einwohnergemeinde Cham sowie den Kanton Zug.

Planungsmittel sind voraussichtlich 2025 rechtskräftig

Nach Ablauf der Mitwirkungsfrist werden die Eingaben ausgewertet und ein Mitwirkungsbericht wird erstellt. Basierend darauf werden die Planungsmittelentwürfe angepasst und für die kantonale Vorprüfung vervollständigt.

Aufgrund der kantonalen Vorprüfung erfolgt eine erneute Anpassung der Planungsmittel, bevor diese in die erste öffentliche Auflage verabschiedet werden können. Zu diesem Zeitpunkt kann sich die Bevölkerung erneut in Form von Einwendungen zu den Planungsmitteln äussern.

Stand heute (8. September 2022) ist der Abschluss der Ortsplanungsrevision und damit die Rechtskraft der neuen Planungsmittel für das Jahr 2025 geplant, für den Richtplan Verkehr und Strassenräume wird ein etwas engerer Zeitplan angestrebt.

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