Raumentwicklungskonzept Cham geht in die öffentliche Vernehmlassung
Das Chamer Raumentwicklungskonzept (REK) liegt im Entwurf vor und geht in die öffentliche Vernehmlassung.

Bis 2025 müssen alle Gemeinden des Kantons Zug ihre gemeindlichen Planungsmittel wie Zonenplan und Bauordnung überarbeitet haben. In diesem Gesamtkontext erarbeitet die Einwohnergemeinde Cham seit rund eineinhalb Jahren in einer ersten Phase das Raumentwicklungskonzept (REK).
Es dient als Grundlage für die Revision von Richtplanung, Zonenplan und Bauordnung sowie Landschaftsentwicklungskonzept. Konkret zeigt das REK auf, wie sich Cham im Jahr 2040 räumlich präsentieren soll. Dabei liegt der Fokus darauf – parallel zum absehbaren Wachstum – die Qualitäten von Cham zu erhalten, zu stärken sowie neue zu schaffen.
Entstanden sind hierzu drei sogenannte «Bilder der Zukunft»: Cham als Perlensammlung, Cham als Park sowie Cham als Netzwerk. Diese drei Bilder fügen sich zusammen zur «Vision 2040» und decken ein breites Spektrum an Themenfeldern ab. So wird darin u. a. die Absicht beschrieben, die identitätsstiftende Vielfalt von Cham zu erhalten, Cham als zusammenhängende und durchgrünte Gemeinde erlebbar zu machen und mit aufenthaltsfreundlicher Infrastruktur als Netzwerk für ein aktives Zusammenleben weiterzuentwickeln.
Das Konzept zeigt einen Zielzustand auf einer strategischen Flughöhe, welcher in den kommenden Planungsschritten konkretisiert wird und aufgrund dessen konkrete Massnahmen formuliert werden können. «Das REK dient somit insbesondere der Politik und Verwaltung im Sinne einer Richtschnur bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Diese Richtschnur ist wichtig, denn nur wenn wir unsere Ziele kennen, können wir auch die richtigen Wege finden», betont Rolf Ineichen, Vorsteher Planung und Hochbau. «Deshalb möchte der Gemeinderat allen Chamerinnen und Chamern danken, die sich im Rahmen des REK bereits engagiert haben oder noch werden und gemeinsam mit uns die Leitplanken für eine prosperierende Entwicklung legen.»
Vernehmlassung als weiterer Schritt der Partizipation
Das nun vorliegende Raumentwicklungskonzept ist mitunter aufgrund der Inputs aus der Bevölkerung entstanden, welche im Rahmen von verschiedenen Mitwirkungsverfahren erfragt und danach verarbeitet wurden. Unter anderem haben zwei moderierte Veranstaltungen stattgefunden, zu welchen die breite Bevölkerung von Cham eingeladen war.
In seiner Dezembersitzung hat der Gemeinderat Cham das REK nun zur öffentlichen Vernehmlassung freigegeben. In diesem Rahmen können die breite Bevölkerung, aber auch Vereine, Parteien, andere Institutionen oder Nachbargemeinden ihren Eindruck zum REK mitteilen und das Konzept somit ein weiteres Mal schärfen.
Die öffentliche Vernehmlassung findet vom 11. Januar bis 26. Februar 2021 statt. Das entsprechende Online-Formular sowie die Dokumente zum REK finden sich unter www.cham.ch/ortsplanungsrevision. Personen, die keinen Computerzugang haben, können sich bei der Abteilung Planung und Hochbau (Jennifer Barmettler) melden und einen Vernehmlassungsbogen in Papierform bestellen.
Das Raumentwicklungskonzept inkl. Pläne in Originalgrösse ist während der Vernehmlassungsfrist zudem in der Eingangshalle des Mandelhofs ausgestellt. Die Ausstellung kann während den regulären Schalteröffnungszeiten der Einwohnergemeinde Cham besichtigt werden.
Finales REK im Sommer und an GV
Die Anmerkungen aus der Vernehmlassung werden im Anschluss nochmals in das REK eingearbeitet, sodass es voraussichtlich im Sommer 2021 durch den Gemeinderat Cham beschlossen werden kann. Das finale Raumentwicklungskonzept wird nach dem Beschluss über verschiedene Kanäle kommuniziert und der Bevölkerung an der darauffolgenden Gemeindeversammlung vorgestellt.
Anträge für Nutzungsplanungsrevision möglich
Parallel zur Vernehmlassung des REKs starten zudem die Vorarbeiten für die Nutzungsplanungsrevision, d. h. die Revision von Zonenplan und Bauordnung. Anders als beim Raumentwicklungskonzept sind die Inhalte der Nutzungsplanung parzellenscharf und grundeigentümerverbindlich, sie betreffen also Bauwillige in Cham unmittelbar.
Um die Anliegen der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer bereits zu Beginn des Revisionsprozesses zu kennen, nimmt die Einwohnergemeinde Cham noch bis am 26. Februar 2021 konkrete Anträge entgegen. Diese können innert Frist schriftlich unterzeichnet inkl. Begründung an die Abteilung Planung und Hochbau, zuhanden Jennifer Barmettler, gesendet werden.