Wie die Gemeinde Cham mitteilt, möchte die Firma G. Baumgartner AG in Hagendorn eine Solaranlage auf dem Dach der eingeschossigen Fabrikationshalle erstellen.
Gemeindehaus Cham.
Gemeindehaus Cham. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Im rechtskräftigen Bebauungsplan, den die Bevölkerung im November 2020 beschlossen hatte, war auf der gesamten Dachfläche eine ökologisch wertvolle Begrünung projektiert.

Die Dachbegrünung wurde als einer der «wesentlichen Vorzüge» gegenüber der Regelbauweise ausgewiesen, die gemäss dem Planungs- und Baugesetz des Kantons Zug bei ordentlichen Bebauungsplänen gefordert sind.

Anlage soll 95 Prozent des Energiebedarfs decken

Neu soll der Fokus der Dachflächennutzung auf einer Photovoltaikanlage liegen und nicht mehr einzig auf der Begrünung.

Konkret sollen gemäss Richtprojekt 30 Prozent der Dachfläche weiterhin ökologisch wertvoll begrünt werden.

Auf 70 Prozent der Fläche ist die neue Photovoltaikanlage geplant, die 95 Prozent des Energiebedarfs der Firma decken soll.

Die Anpassung des Bebauungsplans ist erforderlich, um die Neuausrichtung als einen der wesentlichen Vorzüge planungsrechtlich zu sichern.

Photovoltaik als optimale Lösung

Die Umstellung auf Elektromobilität sowie die Integration von Produktionsschritten am Standort in Hagendorn erhöhen den Energiebedarf der Fensterfabrik zusätzlich.

Aufgrund der veränderten geopolitischen Lage seit Beginn der Erweiterungsplanung beabsichtigt die G. Baumgartner AG ihren Energiebedarf grösstenteils aus eigener Stromproduktion zu decken.

Eine Solaranlage auf dem Dach erweist sich dabei als optimale Lösung.

Stabilisierung des regionalen Stromnetzes verbessern

Durch eine präzise Ausrichtung der Solarpanels soll sichergestellt werden, dass sowohl die Morgen- und Abendstunden als auch die Winterzeit optimal für die Stromerzeugung genutzt werden können.

Die Solaranlage wird dazu beitragen, die Stabilisierung des regionalen Stromnetzes zu verbessern.

Der reduzierte Grünanteil auf dem Dach soll gemäss Experten mit einer leichteren, aber teilweise höheren Substratschicht optimiert werden, wovon Flora und Fauna gegenüber der heutigen Situation profitieren werden.

Trägerin des Labels «Energiestadt Gold»

Die Gemeinde Cham ist Trägerin des Labels «Energiestadt Gold».

Die Bemühungen der G. Baumgartner AG unterstützen das gemeindliche Ziel, bis ins Jahr 2050 auf Gemeindegebiet «Netto-Null» Treibhausgasemissionen zu erreichen.

Der Gemeinderat Cham hat den Antrag der Fensterfabrik dementsprechend positiv beantwortet.

«Der Gemeinderat begrüsst die Bestrebungen des Unternehmens, die grosse Dachfläche der entstehenden Fabrik insbesondere für die Energieproduktion zu benützen», sagt Georges Helfenstein, Gemeindepräsident und Vorsteher Planung und Hochbau.

Öffentliche Informationsveranstaltung

«Da die Chamer Stimmbevölkerung vor noch nicht so langer Zeit über den rechtskräftigen Bebauungsplan abgestimmt hat, war dem Gemeinderat eine transparente Kommunikation über die beabsichtigte Änderung von Anfang an wichtig», führt er weiter aus.

In Absprache mit dem Kanton Zug und der Bauherrschaft hat man sich deshalb dazu entschieden, die Bebauungsplananpassung der Chamer Stimmbevölkerung erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.

Bereits am Montag, 27. Mai 2024, organisierte die Einwohnergemeinde Cham eine öffentliche Informationsveranstaltung zur geplanten Änderung des Bebauungsplans Allmend Hagendorn.

Die interessierte Bevölkerung konnte sich dabei aus erster Hand über die angepassten Pläne informieren lassen und Fragen stellen.

Erste öffentliche Auflage startet

Der angepasste ordentliche Bebauungsplan Allmend Hagendorn liegt nun vom Freitag, 14. Juni, bis am Montag, 15. Juli 2024, öffentlich auf und ist während dieser Zeit auf der gemeindlichen Website oder bei der Abteilung Planung und Hochbau der Gemeinde Cham einsehbar.

Über die Bebauungsplananpassung befindet die Chamer Stimmbevölkerung voraussichtlich an der Urnenabstimmung vom 24. November 2024.

Unter der Voraussetzung, dass nach der Urnenabstimmung im November und der anschliessenden zweiten öffentlichen Auflage keine Beschwerden eingehen, soll die Genehmigung im Januar 2025 durch den Regierungsrat erfolgen.

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