Bedingte Strafen für strittigen Zuger Grundstückhandel gefordert

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Region Zug,

Die Zuger Staatsanwaltschaft beantragt für die vier an einem strittigen Grundstückhandel in Oberägeri beteiligten Männer bedingte Freiheitsstrafen von acht Monaten bis zu zwei Jahren. Bei dem Deal soll ein Grundstück zu billig die Hand gewechselt haben.

Der Prozess vor dem Zuger Strafgericht ist auf neun Tage angesetzt. (Archivaufnahme)
Der Prozess vor dem Zuger Strafgericht ist auf neun Tage angesetzt. (Archivaufnahme) - KEYSTONE/URS FLUEELER

Zwei der Männer sind der ungetreuen Geschäftsbesorgung beschuldigt. Es handelt sich um den früheren Mitbesitzer der Grundstücke und den früheren Verwaltungsratspräsidenten der Familienholding, der die Grundstücke rechtlich gehörten. Der frühere Mitbesitzer wird auch der üblen Nachrede beschuldigt, er soll mit einer zweijährigen Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe sanktioniert werden, der zweite Beschuldigte mit einer zweijährigen Freiheitsstrafe.

Einem dritten Beschuldigten wird Gehilfenschaft zur ungetreuen Geschäftsbesorgung vorgeworfen. Für ihn beantragte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Der Käufer der Grundstücke soll sich der Geldwäscherei schuldig gemacht haben, für ihn wurde eine achtmonatige Freiheitsstrafe gefordert. Alle Strafen sollen bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren ausgesprochen werden.

Die drei zusammenhängen Grundstücke am Ägerisee mit einer Gesamtfläche von 4800 Quadratmetern wurden 2017 für 16 Millionen Franken verkauft, obwohl sie laut Staatsanwaltschaft mindestens drei Millionen Franken mehr Wert gehabt haben sollen. Den Prozess ins Rollen gebracht hatte die Schwester des beschuldigten früheren Mitbesitzers. Sie und ihrer Tochter gehörten zusammen 55 Prozent der Grundstücke. Die beiden Frauen wehren sich dagegen, dass die Grundstücke überhaupt verkauft wurden.

Zum Prozessauftakt vom Montagvormittag zeigte sich, dass die Privatklägerschaft mit der Arbeit der Staatsanwaltschaft nicht zufrieden war. Sie beantragte die Rückweisung der Anklageschrift und deren Nachbesserung, dies weil sich eine mangelhafte Anklageschrift zugunsten der Beschuldigten auswirken könnte.

Das Strafgericht wies die Anträge zurück, so dass die Verhandlung fortgesetzt werden konnte. Für sie sind total neun Tage eingeplant.

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