Die Streichung der AndreasKlinik würde die Gesundheitsversorgung der Chamer Bevölkerung gefährden. Ein Gastbeitrag von Hans Jörg Villiger.
SVP Cham
Hans Jörg Villiger ist Zuger Kantonsrat für die SVP. - zVg
Ad

In der Medienmitteilung vom 13. Mai 2019 stellte der Regierungsrat den Ablauf der Spitalplanung vor, welche unter anderem auch eine angepasste Spitalliste per 2022 beinhaltet.

Es soll zuerst der Bedarf an stationären medizinischen Leistungen analysiert werden und eine Prognose für das Jahr 2030 erstellt werden.

Bedarf steigt voraussichtlich um 30 Prozent

Die Ergebnisse dieser Analyse sowie die Prognosen bis 2035 sind im Versorgungsbericht nachzulesen.

Im Basisszenario geht die Prognose des künftigen Versorgungsbedarfs von einer Zunahme der Fallzahlen um 30 Prozent bis 2035 aus.

Ebenfalls ist in diesem Bericht ersichtlich, dass die AndreasKlinik 11 Prozent der Grundversorgung übernimmt und rund 25 Prozent der Fälle in der Gynäkologie und der Geburtshilfe stemmt.

Im Nachgang zu diesem Versorgungsbericht wurden sämtliche Leistungsaufträge neu ausgeschrieben und es wurden 11 Grundsätze für die Erstellung der neuen Spitalliste durch den Regierungsrat beschlossen.

AndreasKlinik fehlt im neusten Entwurf der Spitalliste

Grundsatz Nr. 1: «Die Grundversorgung wird wohnortnah – in der Regel innerkantonal – sichergestellt».

Nun teilt der Gesundheitsdirektor Martin Pfister Ende Mai via Medienmitteilung mit, dass die AndreasKlinik, gemäss aktuellem Entwurf der Spitalliste für die Grundversorgung, nicht mehr berücksichtig wird.

Neu wäre nur noch das Zuger Kantonsspital für die Grund- und Notfallversorgung im Kanton Zug zuständig, welches aktuell 68 Prozent der Grundversorgung übernimmt.

Wie dies in Baar unter Berücksichtigung des geplanten Wachstumes realisiert werden soll, ist für mich schleierhaft.

Kanton zu ausreichender medizinischer Versorgung verpflichtet

Ob diese Spitalplanung dem Artikel 117a der Schweizerischen Bundesverfassung gerecht wird, sollte ebenfalls geprüft werden.

Dieser Bundesbeschluss wurde am 18. Mai 2014 mit einem Ja-Stimmenanteil von 88 Prozent angenommen.

Dieser Beschluss verpflichtet Bund und Kantone, für eine ausreichende, allen zugängliche, medizinische Grundversorgung von hoher Qualität zu sorgen.

Projekt analysiert Rolle der AndreasKlinik bei Geburten

Die wichtige Rolle der AndreasKlinik in Bezug auf die Geburten soll gemäss Mitteilung in einem separaten Projekt geklärt werden. Was dies genau bedeutet ist ebenfalls unklar.

Eine solch fragwürdige Spitalplanung sowie dieser Entwurf der Spitalliste dürfen auf keinen Fall Realität werden.

Es steht die Wahlfreiheit sowie die aktuell hohe Qualität der medizinischen Grund- und Notfallversorgung im Kanton Zug auf dem Spiel.

Auch Arbeits- und Ausbildungsplätze in Cham sind gefährdet. Ich hoffe, dass die Gesundheitsdirektion rasch und selbstkritisch die geplante Spitalliste überdenkt.

Zur Person

Hans Jörg Villiger gehört zum Vorstand der SVP Cham.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Cham