Utzenstorf passt die Gebühren für die Heizperiode 2023/2024 an

Wie von der Gemeinde Utzenstorf bekannt gegeben, hat der Gemeinderat die Gebühren für die Heizperiode 2023/2024 teuerungsbedingt der Jahresteuerung angepasst.

Kreuzung der Hauptstrasse in Utzenstorf.
Kreuzung der Hauptstrasse in Utzenstorf. - Michelle Siegenthaler

Der von der Gemeinde Utzenstorf eingesetzte Feuerungskontrolleur (HÜGLI FEUKO GmbH) meldet die an die Teuerung angepassten Gebühren für die Heizperiode 2023/2024.

Gemäss Artikel 54 Absatz eins des Reglements über die Gebühren und Steuern 2020 werden somit die nachstehenden Gebühren durch den Gemeinderat der Jahresteuerung angepasst.

Ab dem 1. Oktober 2023 gelten neue Gebühren, exklusive Mehrwertsteuer.

Aktualisierte Gebühren für Brenner und Anlagen

Für einstufige Brenner beträgt die Gebühr nun 92,30 Franken, im Vergleich zu bisherigen 91,10 Franken.

Bei mehrstufigen Brennern steigt die Gebühr auf 114,30 Franken im Gegensatz zu 112,80 Franken.

Für Anlagen mit einer Leistung von über 350 Kilowatt beträgt die neue Gebühr 204, 80 Franken, während sie zuvor 201,09 Franken betrug.

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