A1

    Kirch­berg BE informiert über Einschränkungen auf der A1

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    Unteres Emmental,

    Auf der A1 zwischen Kirch­berg und Krieg­stetten kommt es ab dem 25. Oktober 2021 während der letzten grossen Bau­phase zu verschiedenen Einschränkungen.

    A1 - Kirchberg - Kriegstetten. - Gemeinde Kirchberg BE

    Wie die Gemeinde Kirchberg BE informiert, wird für die letzte Bau­phase mit ver­änderter Ver­kehrs­führung der Pannen­streifen der Fahrt­richtung Zürich gesperrt.

    Für ver­schiedene Arbeiten müssen aber auch der Pannen­streifen der Fahrt­richtung Bern sowie ver­einzelt die Normal- oder Über­hol­spur gesperrt werden. Die Höchst­geschwindig­keit von 80 km/h wird ange­passt, wo dies die Arbeits­sicher­heit erlaubt.

    Im Rahmen der Gesamt­erneuerung der A1 zwischen Kirch­berg und Krieg­stetten wurde Mitte Oktober die letzte Bau­phase mit ver­änderter Ver­kehrs­führung ein­ge­richtet.

    Während dieser rund ein­monatigen Phase werden vor allem Arbeiten an der Betriebs- und Sicherheits­ausrüstung ausgeführt.

    Sperrung im ganzen Bau­abschnitt zwischen Kirch­berg und Krieg­stetten

    Für die Arbeiten bleibt der Pannen­streifen der Fahrt­richtung Zürich grund­sätzlich im ganzen Bau­abschnitt zwischen Kirch­berg und Krieg­stetten gesperrt. Für verschie­dene Arbeiten kommt es ab Montag, 25. Ok­to­ber 2021 zu weiteren Ein­schrän­kungen.

    So muss etwa zeit­weise auch der Pannen­streifen der Fahrt­richtung Bern gesperrt werden. Dies betrifft vor allem den Zeit­raum zwischen dem 25. Ok­to­ber und dem 5. No­vem­ber.

    Ausser­dem kommt es in beiden Richtungen ver­schiedent­lich zu Sperrungen der Normal- oder der Über­hol­spur. Da dem Ver­kehr dann nur eine Fahr­spur zur Ver­fügung steht, finden diese Spur­abbauten nur nachts im Zeitraum zwischen 20 Uhr und 5 Uhr statt.

    Die Sperrung des Pannen­streifens erfolgt aber auch tags­über, da dem Ver­kehr trotz­dem noch zwei Fahr­spuren pro Richtung zur Ver­fügung stehen.

    Die temporäre Verkehrs­führung wird auf­ge­hoben

    Aus Gründen der Arbeits­sicher­heit gilt grund­sätzlich eine Höchst­geschwindig­keit von 80 km/h. Es wird jedoch über­prüft, ob phasen­weise eine erhöhte Höchst­geschwindig­keit einge­richtet werden kann.

    Nach Abschluss dieser Phase wird die temporäre Verkehrs­führung auf­ge­hoben und der ganze Abschnitt ist ohne Ein­schränkungen befahr­bar. Im Früh­jahr 2022 kommt es dann noch zu ver­einzelten Ein­schränkungen für Fertig­stellungs­arbeiten. Danach sind die Arbeiten komplett abgeschlossen.

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