Wie die Gemeinde Hasle bei Burgdorf informiert, ist das illegale Deponieren von Neophyten strafbar.
Die Landschaft bei Hasle bei Burgdorf mit Schrebergärten und der Eisenbahnlinie in Richtung Emmental. Hinten Hasle bei Burgdorf.
Die Landschaft bei Hasle bei Burgdorf mit Schrebergärten und der Eisenbahnlinie in Richtung Emmental. Hinten Hasle bei Burgdorf. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Neophyten sind Pflanzen, die sich in Gebieten etablieren und verbreiten, in denen sie vorher nicht heimisch waren.

Verantwortlich dafür ist hauptsächlich der Mensch, der Samen und Pflanzen bewusst verbreitet hat oder diese über den weltweiten Warenverkehr verbreitet.

Unter den Neophyten finden sich invasive Arten, die zur Plage geworden sind.

Neophyten sind auch in Gärten zu finden

Diese Pflanzen werden teilweise im Handel angeboten und richten nicht grundsätzlich Schaden an, sondern nur dort, wo sie unkontrolliert wachsen, unter anderem auf ungenutzten Flächen und mittlerweile auch in den Wäldern.

Sie verdrängen die einheimischen Pflanzen.

Drüsiges Springkraut, Einjähriges Berufkraut, Essigbaum, Japanischer Staudenknöterich, Kanadische Goldrute, Kirschlorbeer, Riesenbärenklau, Riesenknöterich, Schmalblätteriges Greiskraut und Sommerflieder gehören zu den invasiven Neophyten und sind teilweise in Gärten zu finden.

Separater Neophyten-Container steht den Bürgern zur Verfügung

Die Bekämpfung stellt sich bei manchen Arten als schwierig und kostenintensiv heraus. Deshalb gehören Neophyten nicht in die Kehrichtabfuhr oder in die Grüngutsammlung.

Das illegale Deponieren ist strafbar. Bei der Grüngutsammelstelle Dicki steht den Einwohnern für das Entsorgen ein separater Neophyten-Container zur Verfügung.

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