Wohnung Furtacherhuus in Oberglatt wird zur Notunterkunft
Wie die Gemeinde Oberglatt mitteilt, wird die 4,5-Zimmer-Wohnung im Furtacherhuus, Bülachstrasse 15 neu als Notunterkunft genutzt.

Die Gemeindeversammlung vom 10. März 2022 hat dem Kauf der 4,5-Zimmer-Wohnung im Furtacherhuus, Bülachstrasse 15, zugestimmt. Der Gemeinderat ist der Meinung, dass die Wohnung nicht fremd vermietet werden soll, sondern für gemeindeeigene Zwecke zu nutzen ist.
An der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2022 haben die Stimmberechtigten ausserdem dem Neubau der Notwohnungen an der Bahnhofstrasse 42 zugestimmt. Der Abbruch der alten Liegenschaft ist schnellstmöglich geplant und etwa zehn Personen müssen in eine andere Unterkunft umziehen.
Die neu erworbene Wohnung im Furtacherhuus ist ideal für die übergangsmässige Unterbringung eines Teils der Bewohner der Notunterkunft. Ein Umzug innerhalb von Gemeindeliegenschaften ist die einfachste und günstigste Lösung. Der Gemeinderat hat deshalb die Nutzung der Wohnung vorübergehend als Notunterkunft bewilligt.