Am 27. September findet die Abstimmung über die kantonale Vorlage «Zusatzleistungsgesetz (ZLG)» statt.
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Die Änderung des Zusatzleistungsgesetzes (ZLG) bezweckt, die Unterschiede bei der Belastung der Gemeinden durch Sozialkosten zu reduzieren. Erreicht wird dies, indem der Kanton den eigenen Kostenanteil für die Zusatzleistungen zur AHV/IV von 50 auf neu 70 Prozent erhöht. Entlastet werden dadurch vor allem jene Gemeinden, in welchen ein überdurchschnittlicher Anteil älterer und sozial schwächerer Menschen lebt.

Der Ausgleich wird durch einen Plafond bei 125 Prozent der durchschnittlichen Bruttokosten nach oben begrenzt. So wird die zusätzliche Belastung des kantonalen Haushalts durch die Vorlage begrenzt.

Finanzielle Auswirkungen für Bülach

Die Annahme der Vorlage würde die Stadt Bülach finanziell entlasten im Umfang von ca. 2,2 Millionen Franken jährlich. Im Kanton Zürich sind die Kosten für Sozialleistungen ungleich verteilt. Vor allem in den Städten und Agglomerationen wohnen mehr Menschen, die auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind.

Fairer Ausgleich

Die Änderung des Zusatzleistungsgesetzes schafft einen fairen Ausgleich zwischen den Gemeinden, indem die Lasten zwischen Kanton und Gemeinden ausgeglichener als bisher aufgeteilt werden. Die Vorlage hat der Kantonsrat gemeinsam mit besonders betroffenen Gemeinden und dem Gemeindepräsidentenverband erarbeitet. Eine ausgewogene und breit abgestützte Lösung, die am richtigen Ort ansetzt.

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