Wie die Gemeinde Niederhasli informiert, geht die Revisionsvorlage der Bau- und Zonenordnung zur Vorprüfung. Danach wird sie der Bevölkerung zugänglich gemacht.
Katholische Kirche St. Christophorus in Niederhasli.
Katholische Kirche St. Christophorus in Niederhasli. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Die Bau- und Zonenordnung (BZO) der Gemeinde Niederhasli stammt aus dem Jahr 2013. Im Jahr 2016 wurde ein einzelner Artikel im Rahmen einer Teilrevision punktuell entsprechend den Bedürfnissen und Anforderungen nachgeführt.

Aufgrund angepasster übergeordneter Planungen sowie der Umsetzung des «Kommunalen Richtplans ONN» besteht der Bedarf nach einer Überarbeitung der Nutzungsplanung. Der Gemeinderat hat die mit Unterstützung des externen Planungsbüros Suter von Känel Wild Planer und Architekten AG aufbereitete Revisionsvorlage zuhanden der Vorprüfung durch die kantonalen Amtsstellen verabschiedet.

Die Vorlage beinhaltet, neben der Totalrevision der Bauordnung Anpassungen am Zonenplan sowie an den Kernzonenplänen, einen neuen Quartiererhaltungszonenplan sowie einen umfassenden Bericht im Sinne der Raumplanungsverordnung.

Die Öffentlichkeit wird miteinbezogen

Nach erfolgter Vorprüfung und allfälligen Korrekturen soll die Öffentlichkeit in den Prozess miteinbezogen werden. Die Revisionsvorlage ist dann zu gegebener Zeit der Bevölkerung sowie den nach- und nebengeordneten Planungsträgern im Rahmen des Anhörungsverfahrens zugänglich zu machen.

Allfällige Einwände würden in einem Bericht zusammengefasst. Das Geschäft zur Totalrevision der BZO ist schlussendlich der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorzulegen.

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