Parkgebühren neu und verständlicher geregelt
Die Gemeinde Eglisau streicht doppelte Regelungen bei Parkgebühren und führt neue Tagespauschalen und Pauschaltarife für Veranstaltungen ein.

Die Parkierungsverordnung auf öffentlichem Grund (PVo) trat zusammen mit den Gebühren Parkierung auf öffentlichem Grund per 1. Januar 2023 in Kraft, teilt die Gemeinde Eglisau mit.
Seit der Einführung der neuen Parkierungsreglungen wurden Rückmeldungen gesammelt und bei einem Resümee diskutiert. Dabei wurde einzig auf Anpassungen der Parkgebühren eingegangen.
Bei den Anpassungen des Gebührentarifs geht es in erster Linie um Vereinfachungen der geltenden Bestimmungen sowie redaktionelle Änderungen. Auf das Vernehmlassungsverfahren vom 1. bis 31. März 2021 wird Rücksicht genommen.
Einheitlicher Tarif bringt Übersicht und Entlastung
Die Revision des Gebührentarifs bringt insbesondere folgende Änderungen mit sich: Beim Parkplatz Lochmühle wird je ein Tarif unter der Woche sowie am Wochenende gestrichen. Neu wird eine Tagesbewilligung à zehn Franken eingeführt.
Die Streichung von zwei Tarifen vereinfacht die Parkordnung und führt insbesondere unter der Woche zu günstigeren Konditionen. Am Wochenende werden die Gebühren etwas erhöht, fallen jedoch aufgrund der neuen Tagesbewilligung nicht sehr schwer ins Gewicht.
Schulhäuser erhalten einheitliche Parkzonen
Der neue Parkplatz beim Schulhaus Schlafapfelbaum wird in die Parkzone analog Schulhaus Steinboden aufgenommen. Die Gebühren sind unverändert: Mit Parkbewilligung Rot/Grün unbeschränkt, Tagesbewilligung fünf Franken und pro Stunde 0,50 Franken.
Für Veranstaltungen in den beiden Schulhäusern Steinboden und Schlafapfelbaum werden Pauschal-Gebühren eingeführt. Dies ermöglicht den Veranstaltern, gratis Parkplätze anzubieten.
Die Gebühren werden analog einer Parkplatz-Reservation gehandhabt: Fünf Franken pro Parkplatz und 50 Franken für das Aufstellen der entsprechenden Signalisationen (keine Bedienung der Parkuhr).
Die Gebühren fallen immer pro Tag an: Für das Schulhaus Steinboden 300 Franken, Schulhaus Steinboden Pausenplatz 250 Franken und Schulhaus Schlafapfelbaum 300 Franken.
Warum das Reglement aufgehoben wird
Die Gebühren für die Parkkarten sind im Gebührentarif (GebT)der Gemeinde Eglisau festzuhalten (Art. 12 Abs. 3 PVo). Aktuell werden die Parkgebühren sowohl in Art. 63 GebT als auch in einem separaten Erlass Gebühren Parkierung auf öffentlichem Grund (ParkGeb) geführt.
Aus diesem Grund kann der Erlass Gebühren Parkierung auf öffentlichem Grund aufgehoben und die Anpassungen direkt in den Gebührentarif überführt werden.