Parkfelder auf der Lachenstrasse geregelt
Die Sicherheitsdirektion genehmigt den Rekurs für Bachenbülacher Lachenstrasse 42 und 45, während das Parkfeld 11 wie geplant umgesetzt wird.

Wie die Gemeinde Bachenbülach mitteilt, wurde am 25. Februar 2025 die Verkehrsanordnung der Parkfelder Lachenstrasse auf der Webseite der Gemeinde amtlich publiziert. Mit Newsletter vom 25. April 2025 wurde informiert, dass innert der Rekursfrist bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich zwei Rekurse gegen die geplanten Parkfelder auf Höhe der Liegenschaften Nrn. 45, 43 beziehungsweise 11 eingereicht wurden.
Gutheissung Rekurs gegen Parkfelder Lachenstrasse 42, 45
Der Rekurs gegen die Parkfelder auf Höhe der Lachenstrasse 42 und 45 wurde von der Sicherheitsdirektion gutgeheissen. Die Rekurrenten begründeten ihren Rekurs damit, dass auf der rund 120 Meter langen Sackgasse keine Parkfelder zur Durchsetzung der Tempo-30-Zone erforderlich seien.
Die Gemeinde bestätigte in ihrer Stellungnahme vom 27. März 2025 gegenüber der Kantonspolizei Zürich sowie der Sicherheitsdirektion, dass auf diesem Abschnitt der Lachenstrasse keine verkehrssicherheitsrelevanten Auffälligkeiten bestehen und die Parkfelder auf Anraten der Kantonspolizei im Zusammenhang mit der Einführung der Tempo-30-Zone vorgesehen waren.
Die Sicherheitsdirektion folgte dieser Einschätzung und hiess den Rekurs gut. Damit werden die Parkfelder auf Höhe der Liegenschaften 42 und 45 ersatzlos gestrichen.
Ablehnung Rekurs gegen Parkfeld Lachenstrasse 11
Der Rekurs gegen das Doppelparkfeld auf Höhe der Lachenstrasse 11 wurde von der Sicherheitsdirektion abgelehnt. Die vorgebrachten verkehrssicherheitsrelevanten Argumente des Rekurrenten wurden nicht gestützt.
Die Sicherheitsdirektion bestätigte den Entscheid der Kantonspolizei Zürich, auf dem Abschnitt der Lachenstrasse 1 bis 34 die versetzten Parkfelder als verkehrsberuhigende Massnahme zur Durchsetzung der Tempo-30-Zone einzuführen. Das Parkfeld auf Höhe Hausnummer 11 wird somit wie geplant markiert.
Gegen die Verfügungen der Sicherheitsdirektion wurden keine Beschwerden eingereicht. Die Bearbeitung der Rekurse ist damit abgeschlossen.
Weiteres Vorgehen
Die Markierungsarbeiten für die Parkfelder befinden sich derzeit in Planung. Sofern es die Witterung zulässt, werden sie bis Ende Jahr 2025 umgesetzt.