Oberglatt: Wohnung Furtacherhuus wird zur Notunterkunft
Wie die Gemeinde Oberglatt informiert, hat der Gemeinderat die Nutzung der Wohnung im Furtacherhuus vorübergehend als Notunterkunft bewilligt.

In Oberglatt hat die Gemeindeversammlung vom 10. März 2022 dem Kauf der Viereinhalb-Zimmer-Wohnung im Furtacherhuus, Bülachstrasse, zugestimmt. Der Gemeinderat ist der Meinung, dass die Wohnung nicht fremd vermietet werden soll, sondern für gemeindeeigene Zwecke zu nutzen ist. An der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2022 haben die Stimmberechtigten ausserdem dem Neubau der Notwohnungen an der Bahnhofstrasse zugestimmt.
Der Abbruch der alten Liegenschaft ist schnellstmöglich geplant, und etwa zehn Personen müssen in eine andere Unterkunft umziehen. Die neu erworbene Wohnung im Furtacherhuus ist ideal für die übergangsmässige Unterbringung eines Teils der Bewohnerinnen und Bewohner der Notunterkunft. Ein Umzug innerhalb von Gemeindeliegenschaften ist die einfachste und günstigste Lösung. Der Gemeinderat hat deshalb die Nutzung der Wohnung vorübergehend als Notunterkunft bewilligt.