Wie die Gemeinde Oberglatt informiert, werden die Massnahmen zum Schutz des Geflügels bis Mitte März 2023 verlängert.
Gemeindehaus in Oberglatt.
Gemeindehaus in Oberglatt. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Wegen der Vogelgrippe ist Ende November 2022 die ganze Schweiz zum Kontrollgebiet erklärt worden.

In diesem Gebiet gelten klare Bestimmungen zum Schutz des Geflügels vor einer Ansteckung.

Die Geflügelhaltenden sind verpflichtet, Schutzmassnahmen umzusetzen.

Diese Massnahmen haben zum Ziel, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu unterbinden.

Geflügelhalter müssen sich beim Veterinäramt melden

Bund und Kantone haben aufgrund einer Risikoeinschätzung (Vogelzug, infizierte Wildvögel) entschieden, das Kontrollgebiet und somit auch die Schutzmassnahmen bis mindestens Mitte März 2023 aufrechtzuerhalten.

Wer Geflügel hält, ist verpflichtet, dies dem Veterinäramt zu melden.

Es kann auch auf der Webseite des Kantons Zürich zum Registrierung-Link gelangt werden oder man kann den Kundenservice des Veterinäramts telefonisch erreichen.

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