Hundesteuer für 2024 in der Gemeinde Oberglatt reduziert
Wie die Gemeinde Oberglatt schreibt, genehmigt der Gemeinderat eine Herabsetzung der Hundesteuer auf 170 Franken per 1. Januar 2024.

Gemäss Hundegesetz im Kanton Zürich kann die Hundeabgabe im Bereich zwischen 70 Franken und 200 Franken durch die Gemeinden festgesetzt werden.
Dabei müssen die Abgaben an den Kanton für alle nicht von der Abgabe befreiten Hunden eingerechnet werden. Die Gebühren sollen kostendeckend sein.
Eine Überprüfung der festgesetzten Gebühren in der Gemeinde Oberglatt hat ergeben, dass die Hundegebühren heruntergesetzt werden können.
Der Gemeinderat genehmigt daher eine Herabsetzung der Gebühr auf 170 Franken per 1. Januar 2024.