Gemeinderat Oberglatt nimmt Stellung zur Pistenverlängerung
Wie die Gemeinde Oberglatt berichtet, unterstützt der Gemeinderat die Pistenverlängerung 28 und 32 auf dem Flughafen Zürich, stellt jedoch zwei Forderungen.

Mit Schreiben vom 9. Dezember 2022 lädt die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt des Kantonsrats Zürich den Gemeinderat Oberglatt zur schriftlichen Stellungnahme bezüglich der Pistenverlängerung 28 und 32 ein.
Nach einer Sicherheitsüberprüfung durch die schweizerische Unfalluntersuchungsstelle (SUST) aufgrund eines Vorfalls im Jahr 2011 wurden Risiken sowie Massnahmen zu deren Verringerung festgehalten.
Die Verlängerung der Pisten 28 nach Westen und 32 nach Norden wurden schon dort als erforderliche und wirkungsvolle Massnahme zur Verringerung bestimmter Risiken erkannt.
Gemeinderat fordert eine Überführung über die Bülachstrasse
Insgesamt kann gestützt auf den Projektbeschrieb festgestellt werden, dass die beabsichtigten Pistenverlängerungen der Pisten 28 und 32 die Vorgaben aus dem SIL-Objektblatt und dem kantonalen Richtplan einhalten.
Die Verbesserung der Sicherheit und der Stabilität des Flugbetriebs sowie die insgesamt zu erwartende Abnahme der Fluglärmbelastung in den Abendstunden für die Oberglatter Bevölkerung sind positiv zu würdigen.
Nach Prüfung und Berücksichtigung diverser Faktoren ist der Gemeinderat Oberglatt zudem der Ansicht, dass mit der Verlängerung der Piste 32 gleichzeitig auch eine Überführung für Fussgänger und Radfahrer über die Bülachstrasse bei der Abzweigung Im Hell (Katasternummer 1839) realisiert werden soll.
Nachtruhe soll zwingend eingehalten werden
Der Gemeinderat unterstützt die Pistenverlängerungen, stellt jedoch neben der Überführung für Fussgänger und Radfahrer über die Bülachstrasse gleichzeitig die Forderung, dass damit die Nachtruhe von 23 bis 6 Uhr unmissverständlich eingehalten wird.
Durch die versprochene Verbesserung der Pünktlichkeit muss die Nachtruhe zwingend eingehalten werden.
Der Gemeinderat Oberglatt unterstützt die Vorlage 5720 gemäss Antrag des Regierungsrats vom 19. Mai 2021 bezüglich Genehmigung der Weisung des Regierungsrates an die Staatsvertretung im Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG (Verlängerung der Pisten 28 und 32/Umsetzung der Sicherheitsvorgaben aus dem SIL und Verbesserung der Stabilität des Flugbetriebs).