Wie die Gemeinde Oberglatt mitteilt, hat der Gemeinderat neben dem 1. und 15. Dezember auch den 22. Dezember 2024 als zusätzlichen Verkaufssonntag bewilligt.
Gemeindehaus in Oberglatt.
Gemeindehaus in Oberglatt. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Die Gemeinden im Kanton Zürich können jeweils für das ganze Gemeindegebiet einheitlich maximal vier Sonntage pro Jahr festlegen, an denen in Verkaufsgeschäften die bewilligungsfreie Beschäftigung von Arbeitnehmern möglich ist.

Davon ausgenommen sind hohe Feiertage. Mit Beschluss vom 21. November 2023 wurden zwei Verkaufssonntage durch die Gemeinde Oberglatt festgelegt.

Nun beantragt ein Detailhändler einen zusätzlichen Verkaufssonntag am 22. Dezember 2024. Da vier Sonntage bestimmt werden können, bewilligt der Gemeinderat Oberglatt einen zusätzlichen Verkaufssonntag.

Demzufolge sind für das Jahr 2024 der 1. Dezember, der 15. Dezember und neu der 22. Dezember als Sonntage für den Sonntagsverkauf bewilligt.

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