Furtrainstrasse, Ersatz Mischabwasser- und Wasserleitung sowie Strassenbeleuchtung
Die Mischabwasserleitung aus dem Jahre 1954 im Abschnitt Furtrainstrasse Nrn. 2 bis 14 ist undicht und genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht mehr

Die Mischabwasserleitung aus dem Jahre 1954 im Abschnitt Furtrainstrasse Nrn. 2 bis 14 ist undicht und genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht mehr. Sie weist bauliche und teilweise auch hydraulische Mängel auf und ist zu ersetzen. Zudem ist im Strassenperimeter eine neue Wasserleitung zu erstellen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Gleichzeitig ist die Strassenbeleuchtung altershalber zu ersetzen. Der Stadtrat hat das Projekt festgesetzt, den erforderlichen Kredit von 710 000 Franken genehmigt und die Arbeiten an die Kern Strassenbau AG, Bülach, vergeben.