Ersatzwahl eines Mitglieds der Rechnungsprüfungskommission

Gemeinde Bachenbülach
Gemeinde Bachenbülach

Bülach,

Innert der Frist von 40 Tagen wurde folgender Wahlvorschlag eingereicht: Zünd René, 1955, Spediteur, Chürzi 8a.

Gemeinde Bachenbülach - Keystone

Publikation des provisorischen Wahlvorschlags

Für die Rechnungsprüfungskommission Bachenbülach ist für den Rest der Amtsdauer 2018–2022 eine Ersatzwahl für ein Mitglied durchzuführen. Der Gemeinderat publizierte die Wahlanordnung am 09. Juli 2020 und setzte eine Frist von 40 Tagen an, innert welcher Wahlvorschläge eingereicht werden konnten.

Innert der Frist von 40 Tagen wurde folgender Wahlvorschlag eingereicht:

Zünd René, 1955, Spediteur, Chürzi 8a

Gestützt auf § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird hiermit eine zweite Frist von 7 Tagen, von dieser Publikation an gerechnet, gesetzt, innert welcher der eingereichte Wahlvorschlag geändert oder zurückgezogen werden kann oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden können.

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Bachenbülach unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Sind die Voraussetzungen gemäss GPR für eine stille Wahl erfüllt, erfolgt diese durch den Gemeinderat. Andernfalls findet der 1. Wahlgang an der Urne am 29. November 2020 statt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Kommentare

Weiterlesen

Flugverspätungen
44 Interaktionen
Flüge in EU
srf
197 Interaktionen
Ärger an Langstrasse

MEHR AUS UNTERLAND

Dänikon
Bülach
Bülach
Bülach
144
Dielsdorf ZH