Wie die Gemeinde Oberglatt berichtet, hat der Gemeinderat entschieden, ab 2024 das Abstimmungslokal am Samstag nicht mehr zu öffnen.
Der Eingang des Gemeindehauses Oberglatt.
Der Eingang des Gemeindehauses Oberglatt. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Gemäss Gesetz über die politischen Rechte bestimmt der Gemeinderat die Urnenstandorte (§19 GPR).

Die Urne hat am Wahl- oder Abstimmungstag während mindestens einer Stunde geöffnet zu sein. Sie schliesst spätestens um 12 Uhr (§20 GPR).

Die Gemeinden gewährleisten die vorzeitige Stimmabgabe an mindestens zwei der vier letzten Tage vor dem Wahl- oder Abstimmungstag, indem sie die Abstimmungslokale entsprechend öffnen oder die Stimmabgabe in der Gemeindeverwaltung ermöglichen (§20 Absatz 2 GPR).

Bei der Gemeinde Oberglatt ist die vorzeitige Stimmabgabe bei den Einwohnerdiensten jeweils in der Woche vor der Abstimmung möglich.

Der Bedarf der Bevölkerung zur Stimmabgabe hat sich verändert

Bisher wurde das Abstimmungslokal beziehungsweise die Urne jeweils am Samstag für 1,5 Stunden geöffnet.

Statistische Auswertungen aus den Urnenbesuchen zeigen, dass lediglich rund drei Prozent der Stimmenden am Samstag das Urnenlokal besuchen.

Der Bedarf der Bevölkerung zur Stimmabgabe hat sich offensichtlich verändert. Ein Grossteil der Bevölkerung nutzt die Möglichkeit der brieflichen Abstimmung.

Das Abstimmungslokal wird ab 2024 am Samstag nicht mehr geöffnet

Aus diesem Grund hat der Gemeinderat entschieden, ab 2024 das Abstimmungslokal am Samstag nicht mehr zu öffnen.

Abstimmende können das Stimmcouvert am Samstag jeweils in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung werfen oder am Sonntag von 8.30 Uhr bis 10 Uhr an der Urne abstimmen.

Die gesetzlichen Vorgaben gemäss Gesetz über die politischen Rechte werden trotz der Schliessung weiterhin eingehalten.

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