Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen

Gemeinde Sennwald
Gemeinde Sennwald

Werdenberg,

Durch hervorragende Äste oder zu gross gewachsene Hecken und Sträucher kommt es häufig zu Sichtbeeinträchtigungen.

Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen
Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen. - Gemeinde Sennwald

Die Grundeigentümer werden gebeten, auf ihrem Grundstück alle überragenden und sichtbehindernden Äste und Sträucher auf die gesetzlichen Abstände im Strassen- bzw. Ein- und Ausfahrtsbereich einer öffentlichen Strasse zurückzuschneiden. Diese Massnahme dient der Verkehrssicherheit.

Es ist aber auch ein Schutz vor rechtlichen Problemen: Grundeigentümer/innen können zur Verantwortung gezogen werden, wenn es wegen Sichtbehinderungen durch Pflanzen entlang der Parzellengrenze zu Schäden oder Unfällen kommt. Weitere Informationen erhalten Sie beim Bauamt Sennwald, unter Tel. 058 228 28 07 oder E-Mail: [email protected].

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