Sennwald SG: Neue Gemeindeordnung geht zur kantonalen Vorprüfung
Der Gemeinderat Sennwald SG hat die Totalrevision der Gemeindeordnung in zweiter Lesung verabschiedet. Die Bürgerversammlung entscheidet am 22. März 2027.

Der Gemeinderat Sennwald hat die 2. Lesung zur Totalrevision der Gemeindeordnung durchgeführt und das bereinigte Dokument verabschiedet. Damit ist der Weg frei für die kantonale Vorprüfung.
Nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens Ende Juni 2026, mittels welchem diverse Eingaben von Parteien, Behörden und Privatpersonen eingegangen sind, hat der Gemeinderat die Rückmeldungen geprüft und gewürdigt. Die wichtigsten Punkte aus den Beratungen:
Finanzbefugnisse angepasst und Schwellenwerte gesenkt
Finanzbefugnisse angepasst: Die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung zu den Grundstücksgeschäften wurden teilweise berücksichtigt. Die Schwellenwerte für den Erwerb und die Veräusserung von Grundstücken des Finanzvermögens sowie für Baurechte wurden gegenüber dem ersten Entwurf gesenkt und auf verbindlich CHF 1'000'000 je Fall sowie maximal CHF 2'000'000 je Jahr festgelegt.
Berücksichtigung von Anträgen: Eingegebene Anliegen, wie die gendergerechte Formulierung von Kernfunktionen (z. B. Gemeindepräsidentin oder -präsident), wurden gutgeheissen und im Text verankert.
Festhalten an der Totalrevision: Verschiedene Forderungen, wie die Beibehaltung alter Anstellungskompetenzen bei der Schulkommission oder der Verzicht auf eine Totalrevision, wurden im Sinne einer modernen Einheitsgemeinde und der kantonalen Harmonisierung (RMSG) abgewiesen.
Der bereinigte Entwurf der neuen Gemeindeordnung wird nun dem kantonalen Amt für Gemeinden zur amtlichen Vorprüfung eingereicht. Die Vernehmlasser wurden schriftlich über den genauen Ausgang des Verfahrens informiert. Die neue Gemeindeordnung wird mit Gutachten an der Bürgerversammlung vom 22. März 2027 zur Genehmigung beantragt.










