Buchs SG: Zonenplan und Baureglement erneut zur Mitwirkung
In Buchs SG kann sich die Bevölkerung vom 6. Oktober bis 7. Dezember 2026 online zu den überarbeiteten Ortsplanungsinstrumenten äussern.

Die Stadt Buchs informiert die Bevölkerung über den aktuellen Stand der Ortsplanungsrevision und die nächsten Schritte. Nach der öffentlichen Mitwirkung Anfang 2025 wurden die zahlreichen Rückmeldungen sorgfältig geprüft und in die weitere Bearbeitung der Planungsinstrumente einbezogen. Die überarbeiteten Unterlagen werden erneut zur Mitwirkung aufgelegt.
Ein wichtiger Meilenstein der Ortsplanungsrevision wurde mit der öffentlichen Mitwirkung Ende 2024 und Anfang 2025 erreicht. Die Bevölkerung konnte zu den revidierten Ortsplanungsinstrumenten Richtplan, Zonenplan und Baureglement Stellung nehmen. Dieses Angebot wurde rege genutzt: Über 300 Anträge und Fragen von 61 Einzelpersonen, Parteien und Interessengruppen gingen ein.
Der Stadtrat hat diese breite Beteiligung sehr geschätzt und ausdrücklich verdankt.
Auswertung und Überarbeitung der Unterlagen
Die Erkenntnisse aus dieser Mitwirkung wurden vertieft ausgewertet. Parallel dazu fand die kantonale Vorprüfung statt. Gestützt auf diese Arbeiten wurden die Ortsplanungsinstrumente überprüft und wo angezeigt angepasst.
Ziel dieses Schritts war es, Anliegen aus der Bevölkerung, fachliche Anforderungen sowie rechtliche Vorgaben möglichst ausgewogen zu berücksichtigen und die Unterlagen für den nächsten Verfahrensschritt weiter zu schärfen.
Nächste Schritte
Die bereinigten Unterlagen werden für eine weitere öffentliche Mitwirkung in Form einer E-Mitwirkung vom 6. Oktober bis 7. Dezember 2026 (Link www.mitwirken-buchs-sg.ch) aufgeschaltet, so dass die Bevölkerung erneut Gelegenheit erhält, sich dazu zu äussern. Der Fokus soll sich dabei auf die erfolgten Änderungen gegenüber dem Stand bei der ersten Mitwirkung richten. Im Anschluss werden die Eingaben aus dieser zweiten Mitwirkung ausgewertet. Auf dieser Basis wird wiederum ein Mitwirkungsbericht erstellt.
Gleichzeitig zur zweiten Mitwirkungsrunde werden die Unterlagen zur erneuten Vorprüfung dem Kanton eingereicht.
Im kommenden Jahr sollen die revidierten Ortsplanungsinstrumente durch den Stadtrat verabschiedet werden. Danach folgt die öffentliche Auflage gemäss den gesetzlichen Vorgaben. Damit wird die kantonal vorgegebene Frist, bis 2029 die Ortsplanung zu revidieren, eingehalten.
Der Stadtrat wird die Bevölkerung auch über die kommenden Schritte informieren und bedankt sich bereits jetzt für das anhaltende Interesse und die konstruktive Mitwirkung an der zukünftigen baulichen Entwicklung der Stadt Buchs.










