Buchs SG: Japankäfer breitet sich aus – Rasen darf nicht bewässert werden
Im Raum Buchs SG wurden 13 Japankäfer entdeckt. Der Kanton verfügt Einschränkungen: In Buchs und Grabs dürfen Wiesen bis Ende September nicht bewässert werden.

Im Raum Buchs und im angrenzenden Fürstentum Liechtenstein hat sich der Japankäfer ausgebreitet. Weil dieser gebietsfremde Käfer Bäume kahl frisst und Wiesen zerstört, muss ein Fund dem Bund gemeldet werden. Dieser hat den Kanton St.Gallen nun damit beauftragt, die Ausbreitung des Käfers zu bekämpfen.
Der Kanton verfügt deshalb lokale Einschränkungen.
Im Raum Buchs haben Fachleute des Kantons inzwischen 13 Exemplare des Japankäfers gefunden. Er legt seine Eier in feuchte Grünflächen. Der Japankäfer kann grossen Schaden in der Landwirtschaft verursachen.
Der Bund hat deshalb den Kanton St.Gallen damit beauftragt, die Ausbreitung des Japankäfers zu bekämpfen. Der Kanton macht dies in Zusammenarbeit mit dem Fürstentum Liechtenstein. Innerhalb eines Kilometers eines Fundortes (Befallsherd) gelten ab sofort drei einfache Regeln:
1. Grünflächen nicht bewässern
Bewässern Sie Grünflächen wie Rasen, Wiesen und Weiden bis Ende September nicht.
Blumen- und Gemüsebeete sowie Topfpflanzen dürfen Sie weiterhin bewässern.
2. Schnittgut richtig entsorgen
Bringen Sie bis Ende September Ihr Schnittgut ausschliesslich zur Verwertungsanlage VfA Buchs.
3. Pflanzen nicht transportieren
Bringen Sie keine Pflanzen mit Wurzelballen oder in Töpfen aus dem Befallsherd hinaus.
Der Befallsherd betrifft einen Grossteil der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Buchs und Grabs. Darüber hinaus existiert eine Pufferzone (zwischen einem und sechs Kilometern eines Fundortes entfernt). In der Pufferzone darf Schnittgut bis Ende September ausschliesslich zur Verwertungsanlage VfA Buchs gebracht werden.
Die Pufferzone betrifft Teile der Gemeinden Grabs, Sevelen, Gams, Sennwald und Wartau. Für die Landwirtschaft, Gartenbaubetriebe und Bauwirtschaft gelten im betroffenen Gebiet besondere Einschränkungen:
Landwirtschaft: Innerhalb des Befallherds ist es bis Ende September verboten, Weiden und Wiesen zu bewässern. Gartenbau: Im Befallsherd produzierter Rollrasen darf den Befallsherd nicht verlassen. Pflanzen mit Wurzelballen oder in Töpfen sowie Ziergräser dürfen nicht aus dem Befallsherd transportiert werden, ohne sicherzustellen, dass keine Engerlinge vorhanden sind.
Bauwirtschaft: Es ist das ganze Jahr über verboten, die oberste Bodenschicht bis zu einer Tiefe von 30 cm aus dem Befallsherd hinauszutransportieren.
Alle Massnahmen wurden vom Bund verfügt und haben zum Ziel, langfristigen Schaden in der Landwirtschaft sowie öffentlichen und privaten Gärten zu verhindern. Der Kanton dankt den betroffenen Personen für das Verständnis und die Einhaltung der Regeln.










