Änderungsauflagen zur Ortsplanungsrevision jetzt einsehbar
Der Gemeinderat Sevelen hat zwei Änderungsauflagen zur Ortsplanunungsrevision erlassen. Sie liegen ab 20. Januar und noch bis zum 18. Februar öffentlich auf.

Wie die Gemeinde Sevelen informiert, erliesst der Gemeinderat mit Beschluss vom 27. Januar 2025 und nach Durchführung der Mitwirkungen die Instrumente der Ortsplanungsrevision: Rahmennutzungsplanung «Baureglement und Zonenpläne», Waldfeststellungen und Sondernutzungspläne.
Die öffentliche Auflage erfolgte vom 18. Februar 2025 bis 19. März 2025. Insgesamt gingen fünfzehn Einsprachen ein.
Der Gemeinderat ist zum Schluss gekommen, einzelne Teilbereiche des Zonenplans sowie bei einem Sondernutzungsplan zu ändern und diese einer Änderungsauflage zu unterstellen.
Änderungen liegen öffentlich auf
Für die getroffenen Änderungen wurde Ende 2025 das Mitwirkungsverfahren abgeschlossen. Im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision hat der Gemeinderat die Änderungsauflagen «Zonenplan Talgebiet» Mst. 1:1000 sowie die Änderungsauflage «Baulinienplan ‹Gadretsch / Guscha› 2. Änderung» erlassen und unterstellt diese der öffentlichen Planauflage.
Gleichzeitig wird der Kurzbericht Änderungsauflage und der Planungsbericht öffentlich bekannt gemacht. Diese sind lediglich behördenverbindlich, es besteht dagegen keine Einsprachemöglichkeit.
Die Auflagefrist dauert vom Dienstag, 20. Januar 2026, bis Mittwoch, 18. Februar 2026. Die Unterlagen können auf der Webseite der Gemeinde Sevelen oder in der Bauverwaltung eingesehen werden.










